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Allgemeine Bewertung

Im Berichtszeitraum wurden intensive Anstrengungen zur Übernahme des Gemeinschaftsrechts unternommen[*] . In einigen Bereichen wurde bei der Übernahme des Primärrechts ein bedeutender Durchbruch erzielt. In anderen Bereichen wurde das im Jahr 2000 Erreichte durch die Annahme der erforderlichen Sekundärgesetzgebung auf Grundlage der letztes Jahr verabschiedeten Rahmengesetze weiter gefestigt. Dieser Prozess der Konsolidierung und der inhaltlichen Ausfüllung der Rechtsvorschriften ist von entscheidender Bedeutung für die künftige Fähigkeit zur Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands und muss durch weitere Anstrengungen noch intensiviert werden. Zusätzliche Anstrengungen sind sogar noch mehr zur Stärkung der Verwaltungskapazität für die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands erforderlich. Auch in dieser Hinsicht hat es zwar Fortschritte gegeben, jedoch besteht nach wie vor ein großer Unterschied zwischen den Fortschritten in diesem Bereich und bei der Übernahme der Rechtsvorschriften.

Im Hinblick auf den Binnenmarkt konzentrierten sich die Anstrengungen in verschiedenen Bereichen nach der bereits erfolgten Annahme von Rahmengesetzen auf die für die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands in diesen Bereichen erforderliche Sekundärgesetzgebung, insbesondere bei Normen und Zertifizierung sowie staatlichen Beihilfen. Dies sind beides Bereiche, in denen die entsprechenden Rechtsvorschriften aufgrund der von Polen eingegangenen Verpflichtungen vor dem Beitritt umgesetzt werden müssen und in denen bisher nur begrenzte Fortschritte erzielt worden sind. Im Bereich Normen und Zertifizierung bedarf es noch erheblicher Anstrengungen zur Schaffung der erforderlichen Verwaltungskapazität. Im Wettbewerbsbereich ist dies nicht der Fall, wo die Verwaltungskapazität besteht, die Rechtsvorschriften aber bisher nur in begrenztem Umfang angewendet werden. Bei den mit dem Binnenmarkt zusammenhängenden Elementen der Nahrungsmittelsicherheit wurden durch die Annahme eines Rahmengesetzes erhebliche Fortschritte erzielt, wenngleich noch erhebliche Anstrengungen zur Annahme der Sekundärgesetzgebung und Entwicklung der entsprechenden Verwaltungskapazität erforderlich sein werden. Das Gesetz über das gewerbliche Eigentum wurde verabschiedet, auch wenn es vorerst noch Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem im neuen Arzneimittelgesetz festgelegten Datenschutz gibt. Auch wenn bei den Verwaltungsstrukturen einige Verbesserungen zu verzeichnen sind, müssen in diesem Bereich noch weitere Anstrengungen unternommen werden, wobei besonderes Augenmerk auf die Durchsetzung der Vorschriften zu legen ist.

Polen weist im freien Dienstleistungs- und Kapitalverkehr weiterhin eine gute Bilanz auf, und es sind noch weitere Anstrengungen zur Stärkung der Verwaltungskapazität in diesen Bereichen unternommen worden. Beträchtliche Fortschritte sind bei der Gesetzgebung über öffentliche Beschaffungen und einige Fortschritte im Bereich der Freizügigkeit zu verzeichnen. Weitere Anstrengungen werden aber notwendig sein, um eine reibungslose Integration Polens in den Binnenmarkt zu gewährleisten.

Im Telekommunikationsbereich wurde die bereits bestehende Gesetzgebung schrittweise umgesetzt. Bei der weiteren Angleichung der Rechtsvorschriften über die indirekte Besteuerung gab es nur geringe Fortschritte, und weitere Maßnahmen werden notwendig sein, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Systeme für den Austausch EDV-gestützter Daten zwischen der EG und Polen vorhanden sein werden.

Hinsichtlich der WWU wurden keine neuen Rechtsvorschriften zur Stärkung der Unabhängigkeit der Nationalbank erlassen.

In der Industriepolitik wurden einige Fortschritte erzielt. Die erforderlichen Schritte zur Lösung noch offener Fragen im Stahlsektor wurden unternommen, jedoch müssen sie mit Nachdruck zu Ende geführt werden.

Eine schlüssige Strategie für den Agrarbereich fehlt zurzeit noch. Die notwendige grundlegende Reform von Politik, Gesetzgebung und Strukturen hat bisher weder in der Landwirtschaft noch im Fischereisektor stattgefunden. In beiden Sektoren wurden einige Fortschritte in der Primärgesetzgebung verzeichnet, insbesondere bei den Veterinärvorschriften im Agrarbereich. Die Verwaltungskapazität im Fischereibereich weist extreme Schwächen auf und auch in der Landwirtschaft wurden diese Schwächen deutlich, insbesondere was das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (IACS) und die Grenzverwaltung sowohl in Bezug auf die Tiergesundheits- als auch auf die Pflanzenschutzvorschriften betrifft.

Im Bereich Umwelt wurden erhebliche Fortschritte bei der Primärgesetzgebung erzielt. Auch im Energie- und vor allem im Verkehrsbereich hat es einige Fortschritte gegeben. In allen drei Bereichen sind jedoch noch beträchtliche Anstrengungen zur Stärkung der Verwaltungskapazität vonnöten. Dies gilt besonders für die Umwelt, wo sie Strukturen sowohl auf regionaler wie auch auf nationaler Ebene gestärkt werden müssen.

Hinsichtlich der Regionalpolitik hat es kaum Veränderungen gegeben. Im Sozialbereich wurden in erster Linie bei den Rechtsvorschriften über die öffentliche Gesundheit Fortschritte erzielt, während die Rechtsdurchsetzung, vor allem im Bereich des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, Anlass zu Besorgnis gibt. Hier bedarf es zusätzlicher Anstrengungen, insbesondere was die Stärkung der Arbeitsinspektorate angeht. Im Bereich Justiz und Inneres wurden weitere Fortschritte verzeichnet, insbesondere hinsichtlich des Grenzschutzes und der Grenzverwaltung, soweit dies die Umsetzung der vorher beschlossenen Strategie für den Zoll betrifft. Anstrengungen wurden unternommen, um die Situation der mit dem Kampf gegen die organisierte Kriminalität betrauten Vollzugsbehörden, insbesondere der Polizei, zu verbessern. Diese Anstrengungen müssen noch verstärkt werden. Weiterer Anstrengungen bedarf es auch im Zollbereich zur Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand und zum Aufbau einer effektiven Kapazität für die Umsetzung der Rechtsvorschriften. Bedeutende Fortschritte wurden bei der Annahme von Rechtsvorschriften über die interne Finanzkontrolle erzielt und es gilt jetzt, die erforderlichen Kontrollmechanismen einzurichten.

Polen hat bei der Rechtsangleichung, insbesondere im Bereich des Sekundärrechts, weitere Fortschritte gemacht. Wie bereits gesagt, sind im Hinblick auf den Beitritt ähnliche Anstrengungen zur Anpassung und Stärkung der entsprechenden Verwaltungsstrukturen nötig. In einigen Bereichen hinkt die Verwaltungskapazität noch hinterher. Auch die Schaffung der für eine solide, effiziente und nachvollziehbare Verwaltung der EG-Mittel erforderlichen Verwaltungskapazität muss vorangetrieben werden.

Der Unterschied zwischen den Fortschritten bei der Übernahme der Rechtsvorschriften und der Stärkung der Verwaltungskapazität spiegelt sich darin wider, inwieweit die kurzfristigen Prioritäten der Beitrittspartnerschaft in Angriff genommen wurden. Bei den mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand zusammenhängenden Elementen wurden weitere Fortschritte erzielt. Weitere Anstrengungen sind dagegen in allen Bereichen erforderlich, um die Verwaltungskapazitäten aufzubauen und zu stärken, und zwar insbesondere in den Bereichen Zertifizierung, Landwirtschaft, Fischerei und Regionalpolitik, Soziales, Zoll sowie Justiz und Inneres.

Polen hat bei der Erfüllung der mittelfristigen Prioritäten erste Fortschritte erzielt. Die Ergebnisse fielen jedoch unterschiedlich aus, wobei die deutlichsten Fortschritte bei den legislativen Komponenten der Prioritäten zu verzeichnen waren. Sie bilden die Grundlage für den Aufbau der für die Durchführung der Rechtsvorschriften erforderlichen Verwaltungskapazität. Die Anstrengungen in diesem Bereich müssen aber weiter intensiviert werden.


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