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Jüngste Entwicklungen im Rahmen des Assoziierungsabkommens (bilateraler Handel eingeschlossen)

Polen hat das Europaabkommen auch im abgelaufenen Jahr umgesetzt und seinen Beitrag zur reibungslosen Arbeit der gemeinsamen Institutionen geleistet.

Im Oktober 2000 fand in Brüssel eine Sitzung des Assoziationsrates und im Mai 2001 in Warschau eine Sitzung des Assoziationsausschusses statt. Das System der Unterausschüsse diente wiederum als Forum für die Erörterung technischer Fragen.

Der Gemischte Parlamentarische Ausschuss aus Vertretern des polnischen und des Europäischen Parlaments trat im November 2000 in Brüssel und im März 2001 in Warschau zusammen.

Der bilaterale Handel wächst weiter. Im Jahr 2000 beliefen sich die Ausfuhren der EG nach Polen auf 33,6 Mrd. EUR und die EG-Einfuhren aus Polen auf 23,1 Mrd. EUR. Der von der EG erzielte Handelsüberschuss von 10,5 Mrd. EUR ist im Vergleich zu 1999 (11,4 Mrd. EUR) weiter gesunken; der im letzten Regelmäßigen B ericht erstmals festgestellte Rückgang im Handelsüberschuss setzt sich also fort. Der Anteil Polens an der Gesamtausfuhr der EG fiel geringfügig auf 3,6%, während sein Anteil an den Gesamteinfuhren der EG mit 2,6% konstant blieb. Die EG-Einfuhren setzten ihren Trend seit 1997 fort und wuchsen rascher als die EG-Ausfuhren; infolgedessen sank das Handelsdefizit, ausgedrückt als Verhältnis von Ausfuhren zu Einfuhren, im Jahre 2000 weiter. Was die einzelnen Warenkategorien betrifft, so haben Maschinen und Elektrogeräte sowohl bei den EG-Ausfuhren als auch bei den EG-Einfuhren aus Polen den größten Anteil. Bei Maschinen und Elektrowaren (56%), Transporausrüstungen (43%) und Grundmetallen und Erzeugnissen daraus (38%) nahmen die Einfuhren generell stark zu.

Im Januar 2001 trat mit Polen eine neue Vereinbarung auf autonomer Basis über gegenseitige Zugeständnisse für landwirtschaftliche Erzeugnisse für die Dauer bis zum Abschluss eines Zusatzprotokolls zum Europaabkommen in Kraft. Aufgrund dieser Vereinbarung sind rund 91 % der traditionellen EG-Agrareinfuhren aus Polen und 43% der EG-Agrarausfuhren nach Polen zollfrei. Zur Zeit wird eine zweite Runde bilateraler Verhandlungen über eine weitere Handelsliberalisierung vorbereitet; hierbei geht es um empfindliche Sektoren, in denen sich der Handel vor allem wegen eines hohen Zollschutzes bisher nur schwach entwickelt hat. Im Juli 2001 wurden die Verhandlungen mit Polen über gegenseitige Zugeständnisse im Fischereisektor abgeschlossen. Die Verhandlungen über landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse dauern an.

Hinsichtlich der Umsetzung des Europaabkommens sind noch eine Reihe von Fragen zu klären - von komplexen alten Problemen wie der Umstrukturierung der Stahlindustrie und den Sonderwirtschaftszonen bis hin zu produktspezifischen Handelsfragen. Die Bereitschaft, im Rahmen der Mechanismen der verschiedenen gemeinsamen Institutionen nach Lösungen zu suchen, ist allemal da, wenngleich es in manchen Fällen erst nach langer Zeit zu befriedigenden Lösungen kommt.

Obwohl das Europaabkommen den Eintritt in seine zweite Stufe mit Februar 1999 vorsieht, müssen einige rechtliche Voraussetzungen für diesen Übergang noch erfüllt werden. Hierauf wurde bereits im Bericht von 1999 hingewiesen. Zwar sind inzwischen einige der verbleibenden Hindernisse ausgeräumt, doch andere bestehen fort. Die Frage des Übergangs wird immer wichtiger, denn erst in der zweiten Stufe des Europaabkommens gilt für Kapitalbewegungen aus der EG nach Polen Inländerbehandlung.

Im Berichtszeitraum fand eine Reihe von Kontroversen zwischen der polnischen Verwaltung und ausländischen Investoren starke Beachtung in der Öffentlichkeit. In manchen Fällen wurden beiderseits zufriedenstellende Lösungen erreicht, andere blieben ungelöst. Zwar ist der Schaden schwer zu beziffern, klar ist aber, dass sich derartige Fälle unabhängig von den jeweiligen Umständen auf das Image Polens als Investitionsstandort negativ auswirken. Mit Besorgnis nimmt die EU zur Kenntnis, auf welche Schwierigkeiten EU-Investoren in einigen prominenten Fällen in Polen gestoßen sind. Der Übergang zur zweiten Stufe des Europaabkommens wäre ein wichtiges Signal dafür, dass Polen sich um Korrektur dieses Eindrucks bemüht.

Es wurden neuerliche Anstrengungen gemacht, um einige noch offenstehende Handelsfragen zu klären und einer Lösung zuzuführen. Allgemein ist die Kooperation als gut zu bezeichnen, doch hat sich erwiesen, dass einige Probleme schwerer zu lösen sind als andere, und nach wie vor ist eine vollständige Umsetzung der für spezifische oder allgemeine Probleme gefundenen Lösungen schwer zu gewährleisten. Einige Schwierigkeiten bestehen noch bei der Umsetzung des Zollkodex, und die umstrittenen Schutzmaßnahmen für Joghurt wurden ohne die Eröffnung von Kontingenten verlängert.

Die im letzten Jahresbericht festgestellten Fortschritte bei der Zertifizierung gingen im Großen und Ganzen weiter. Schwierigkeiten wurden bei der automatischen Zertifizierung von zertifizierungspflichtigen oder der Herstellerzertifizierung unterliegenden Produkten gemeldet, die darauf zurückzuführen waren, dass einige Zertifizierungsbehörden die neuen Verfahren nicht angewandt hatten. Ob es sich dabei um ,,Kinderkrankheiten`` oder um eine echte Schwäche in der Verwaltungskapazität handelt, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt schwer zu sagen. Ein weiteres Hemmnis für EG-Hersteller besteht darin, dass die polnische Liste zertifizierungspflichtiger Produkte nach einer Änderung zwar keine Produkte mehr enthält, die auch in der EG keiner Zertifizierungspflicht unterliegen, wohl aber noch solche, die in der Gemeinschaft lediglich der Herstellerzertifizierung unterliegen.

Im Januar 2001 wurde die Verordnung zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Ammoniumnitrat mit Ursprung unter anderem in Polen veröffentlicht. Im Dezember 1999 wurde eine Überprüfung der Antidumpingmaßnahmen eingeleitet, die im Dezember 1994 gegen Einfuhren von Harnstoff-Ammoniumnitrat eingeführt worden waren. Das Ergebnis war ein Beschluss über die Fortführung der Maßnahmen; die erforderliche Verordnung wurde im Mai 2001 veröffentlicht. Die Verordnung betreffend landwirtschaftliches Bindegarn wurde im August 2001 geändert. Die 1997 veröffentlichte Verordnung über die Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Holzpaletten wurden im August 2001 nach einer Überprüfung der Antidumpingmaßnahmen für neue Ausführer geändert.


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