Kraftfahrzeuge außer Motorrädern, die für die Personenbeförderung vorgesehen sind und bis zu 9 Personen (einschließlich Fahrer) Sitzplätze bieten.
Der Begriff ,,Personenkraftwagen`` schließt daher Kleinkraftwagen (für die kein Führerschein erforderlich ist) sowie Taxis und Mietwagen ein, sofern sie weniger als 10 Sitzplätze haben. Hierunter können auch Kleinlastwagen (Pick-up) fallen.