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Export im Binnenmarkt der Europäischen Union

Eckhard Höffner

Nichtanbringung der CE-Kennzeichnung

Wenn die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben ist, aber nicht angebracht wird, wird dies mit Bußgeld sanktioniert. Die jeweilige Regelung ist in den einzelnen deutschen Gesetzen enthalten. Ferner wird die zuständige Behörde ein Verfahren zur Untersagung des Vertriebs des Produkts ohne die vorgeschriebene Kennzeichnung einleiten. Natürlich muss das Produkt die Anforderungen erfüllen, damit die CE-Kennzeichnung angebracht werden kann.



RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt)

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