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Export im Binnenmarkt der Europäischen Union
Eckhard Höffner
Wird eine Ware aus dem Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft ausgeführt, muss diese in das so genannte Ausfuhrverfahren übergeführt werden. Beim Ausfuhrverfahren handelt es sich um ein Zollverfahren im Sinne des Zollkodex (ZK). Dort und in der dazu ergangenen Durchführungsverordnung (ZK-DVO) finden sich u.a. die wichtigsten Regelungen für den Ablauf des Ausfuhrverfahrens. Ergänzt werden diese Gemeinschaftsregelungen durch die deutschen Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG), der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) und des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KWKG).
RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt)
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