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Export im Binnenmarkt der Europäischen Union
Eckhard Höffner
Hinsichtlich der rechtlichen Folgen des Beitritts der neuen Mitgliedsstaaten zur Europäischen Union gilt die Grundregel, dass die Verträge der Europäischen Gemeinschaften sowie alle auf diesen Verträgen beruhenden Rechtsakte der Europäischen Union, also auch der Zollkodex (Verordnung EWG Nr. 2913/92 vom 12.10.1992) sowie die EG-Dual-use Verordnung (Verordnung EG Nr. 1334/2000 vom 22.06.2000) ab dem 1. Mai 2004 auf die neuen Mitgliedsstaaten anzuwenden ist.
Der Bereich der Exportkontrolle ist im Gegensatz zu zahlreichen anderen Bereichen nicht von Übergangsmaßnahmen bzw. Ausnahmeregelungen betroffen. Es gilt daher der Grundsatz, wonach die neuen Mitgliedsstaaten ab dem 01. Mai 2004 in vollem Umfang in das europäische System der Exportkontrolle einbezogen werden. In exportkontrollrechtlicher Hinsicht sind Lieferungen in die neuen Mitgliedsstaaten somit genauso zu behandeln wie Lieferungen in die bisherigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt)
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