NewsletterAktuellesDatenbankBuchauswahlForumSuchen
Albanien
Armenien
Aserbaidschan
Belarus
Bosnien Herzegowina
Bulgarien
Estland
Georgien
Kasachstan
Kirgisistan
Kroatien
Lettland
Litauen
Mazedonien
Moldau
Polen
Rumänien
Russland
Serbien & Montenegro
Slowakei
Slowenien
Tadschikistan
Tschechien
Turkmenistan
Ukraine
Ungarn
Usbekistan

Export im Binnenmarkt der Europäischen Union

Eckhard Höffner

Verbote und Genehmigungserfordernisse

Bei der Aus- und Einfuhr (Deutschland) gelten gleichwohl vielfach Beschränkungen. Das Außenwirtschaftsgesetz sieht als Möglichkeiten der Beschränkung vor:

  1. Genehmigungserfordernis

    Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn zu erwarten ist, dass die Vornahme des Rechtsgeschäfts oder der Handlung den Zweck, dem die Vorschrift dient, nicht oder nur unwesentlich gefährdet. In anderen Fällen kann die Genehmigung erteilt werden, wenn das volkswirtschaftliche Interesse an der Vornahme des Rechtsgeschäfts oder der Handlung die damit verbundene Beeinträchtigung des bezeichneten Zwecks überwiegt.

    Die Erteilung kann von sachlichen und persönlichen Voraussetzungen, insbesondere der Zuverlässigkeit des Antragstellers, abhängig gemacht werden. Dies gilt auch bei der Erteilung von Bescheinigungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), dass eine Ausfuhr keiner Genehmigung bedarf.

  2. Verbot

    Verbote sind nur in Ausnahmefällen zulässig, da sie jeden wirtschaftlichen Verkehr mit den Produkten unmöglich machen. Ein solches Verbot kann Unternehmen stark treffen - bis hin zur Existenzvernichtung. Dementsprechend sind grundsätzlich mildere Methoden anzuwenden.

Die Einfuhr von Waren durch Gemeinschaftsansässige ist nach Maßgabe der Einfuhrliste ohne Genehmigung zulässig. Maßgeblich ist also der Sitz des Einführers. Einführer ist dabei derjenige, der die Ware selbst einführt bzw. einführen lässt (das ist nicht der Frachtführer oder Spediteur, sondern der Auftraggeber). Der Anlageband zum Bundesanzeiger Nr. 242a vom 31.12.2002, der die Einfuhrliste zum Jahresende 2002 enthält, hat über 460 Seiten. Im übrigen bedarf die Einfuhr von Waren der Genehmigung.



Unterabschnitte

RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt)

EU Geschichte
Überblick Nizzavertrag
EG-Vertrag (PDF)
Nizza-Vertrag (PDF) Strategiepapier 2002
Strategiepapier 2001
EU: Export im Binnenmarkt
EU: Freier Warenverkehr
EU: CE-Kennzeichnung
Gerichtszuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen
Zusammenarbeit bei Beweisaufnahmen
KartellverfahrensVO
Kartellrecht
Produkthaftung
NACE Revision 1.1
Statistiken (Handel)
Rechnungslegung
EU Osterweiterung
EU Institutionen
allg. Osteuropa/GUS
Bücher
Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Kontakt | Mediadaten | English Version