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Export im Binnenmarkt der Europäischen UnionEckhard HöffnerEmbargosEmbargos sind Beschränkungen der Freiheit im Außenwirtschaftsverkehr, d.h. sie beinhalten grundsätzliche Verbote von Handlungen und Rechtsgeschäften im Außenwirtschaftsverkehr gegenüber einem Zielland. Je nach Umfang der Beschränkung kann zwischen einem Total-Embargo, einem Teil-Handels-Embargo (nur für bestimmte Wirtschaftsbereiche) und einem Waffen-Embargo (nur für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial) unterschieden werden. Beispiele für Embargostaaten sind der Tabelle Die Embargos werden je nach Entwicklung aufgehoben oder der Umfang begrenzt. Dies hängt von der jeweiligen Entwicklung in dem Staat ab. Je nach Umfang und Zielland des Embargos ist zu beachten, ob die geplante Handlung oder das Rechtsgeschäft von den Embargoregelungen betroffen ist. Embargoregelungen betreffen in aller Regel eine der folgenden Tätigkeiten bzw. Handlungen:
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