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Export im Binnenmarkt der Europäischen Union
Eckhard Höffner
Der Vorvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, in dem die Parteien in der Regel noch keine Leistungspflichten vereinbaren. Es handelt sich um einen Vertrag, der vor dem beabsichtigten eigentlichen Geschäft (Hauptvertrag) abgeschlossen wird. Darin können Verhaltenspflichten aufgenommen werden, etwa Stillschweigen über die Verhandlungen zu bewahren, nicht zeitgleich mit Dritten über das Projekt zu verhandeln oder die in den Verhandlungen gegenseitig offenbarten Geschäftsgeheimnisse nicht zu nutzen und technische Dokumentationen und Zeichnungen wieder zurückzugeben. Wer bspw. vor Anmeldung eines Patents bereits mit Verhandlungen über die Erteilung einer Lizenz beginnt, wird sich dahingehend absichern, dass der Verhandlungspartner bei gescheiterten Verhandlungen nicht die ihm über das Patent erteilten Informationen missbräuchlich nutzt.
RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt)
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