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Export im Binnenmarkt der Europäischen Union

Eckhard Höffner

Rahmenvertrag

Wenn die Parteien beabsichtigen, über einen längeren Zeitraum Geschäfte zusammen abzuwickeln, werden die Parteien sich Gedanken über einen Rahmenvertrag machen. Oftmals stellt ein Rahmenvertrag nur eine andere Art von Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar, der im einzelnen ausgehandelt wurde. Dabei ist der Rahmenvertrag den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzuziehen, denn im internationalen Geschäftsverkehr werden AGB nicht unbedingt so einfach wie im deutschen Recht bindender Vertragsbestandteil. Der Rahmenvertrag enthält nicht die Hauptleistungspflichten, sondern stellt die Basis dar, auf der die Parteien die einzelnen Geschäfte abwickeln. Er hat somit den Vorteil, dass die Parteien für die Dauer des Vertrags auf gesicherter Grundlage die Geschäfte ohne große Formalitäten abwickeln können (ein Fax mit der Anzahl der bestellten Artikel reicht oftmals aus).

In dem Rahmenvertrag kann es dementsprechend heißen: »Alle Kaufverträge der Parteien werden zu folgenden Bedingungen abgewickelt.« Der Inhalt gleicht - wie gesagt - vielfach dem von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Lieferungszeiten, Gewährleistung, Fristen, Haftung etc.). Die einzelnen Geschäfte enthalten dann nur noch Liefermenge, Lieferzeit und Preis. Neben der Ersatzfunktion für die AGB enthalten Rahmenverträge aber oftmals auch sehr spezielle Regelungen, die auf das konkrete Vertragsverhältnis zugeschnitten sind.



RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt)

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