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Export im Binnenmarkt der Europäischen Union
Eckhard Höffner
Sukzessivlieferungsvertrag
Wenn die Parteien sich verpflichten, während der Laufzeit des Vertrages die im Vertrag genannten Leistungen in Teilleistungen zu erbringen, spricht man von einem Sukzessivlieferungsvertrag. Die entsprechende Klausel lautet dann bspw.: »Der Verkäufer verpflichtet sich, an den Käufer sämtliche Bestellungen der in Anlage 1 zu diesem Vertrag genannten Produkte zu den dort genannten Daten zu liefern.« Im Gegensatz zum einfachen Rahmenvertrag kann hier der Käufer die Lieferung verlangen, der Verkäufer hat zu liefern. Diese Art von Verträgen trifft man insbesondere dann an, wenn der Beginn der Geschäfte bei der einen oder bei beiden Parteien mit Kosten verbunden ist.
Bei vielen Produkten wünschen Käufer oftmals, dass eine Lieferung gesichert ist. Dies gilt vor allem dann, wenn es sich um komplexe oder erklärungsbedürftige Produkte handelt oder der Käufer eine Service-Abteilung, Lagerhaltung aufbaut oder einen Kundendienst bzw. eine Reparaturabteilung einrichtet. Wer solche Kosten für Ausbildung von Personal, Anschaffung spezieller Werkzeuge, Einrichtung eines Ersatzteillagers u.a. aufbringt, wird sich mit einzelnen Bestellungen nicht zufrieden geben. Er braucht die Sicherheit, dass er die Anfangskosten durch eine möglichst langfristige Lieferpflicht des Herstellers nicht nutzlos aufgewendet hat.![[*]](/bilder/icons/footnote.png)
Neben der Verpflichtung zur Lieferung wird der Käufer auch eine Preissicherheit wünschen, damit die Verpflichtung zur Lieferung der Waren nicht durch willkürliche Preiserhöhungen umgangen werden kann. Wenn bspw. der Hersteller eine besondere Verpackungsform für die Erfüllung des Vertrages in Auftrag geben muss, möchte er eine Sicherheit, dass die Zusatzkosten das Geschäft nicht zu einem Verlustgeschäft machen.
Umgekehrt wird der Hersteller sich durch Preisanpassungsregelungen gegen unvorhergesehene Änderungen seiner Kostenstruktur absichern, Mindestmengen je Bestellung vorgeben oder wird von dem Händler eben die genannten Leistungen (Ersatzteillager, Kundendienst etc.) verlangen. Ferner sind oftmals Mindestumsatzzahlen Bestandteil solcher Verträge, da der Hersteller dem Käufer vielfach Vorteile einräumt, die einen gewissen Mindestumsatz erfordern. Bei Seriengütern muss bspw. das Etikett in der Landessprache verfasst werden. Wenn die Bestellmenge zu gering ist, sind die mit der Einrichtung der Produktionsanlage verbundenen Kosten zu hoch, um noch gewinnbringend produzieren zu können.
RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt)
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