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Export im Binnenmarkt der Europäischen Union

Eckhard Höffner

Begriff

Dumping liegt nach der üblichen Definition vor, wenn in einem Land Produkte zu einem niedrigeren Preis angeboten werden als im Ursprungsland (zzgl. Transportkosten). Die Ware wird unterhalb des so genannten normalen Wertes angeboten.[*] Dumping ist alledings zu unterscheiden von einfachen Billigverkäufen, die durch niedrigere Kosten oder höhere Produktivität ermöglicht werden. Ferner ist auch der Verkauf unter Einstandspreis bzw. unterhalb der Gestehenungskosten noch nicht zwingend als Dumping einzustufen. Ausschlaggebend ist das Verhältnis zwischen dem Ausfuhrpreis der Ware und dem Normalwert und nicht das Verhältnis zwischen dem Ausfuhrpreis der Ware und ihrem Marktpreis im Einfuhrland. So gilt nach der entsprechenden Verordnung der EU[*] eine Ware als gedumpt, wenn ihr Preis bei Ausfuhr aus dem Herstellerland in die Gemeinschaft niedriger ist als der vergleichbare Preis einer gleichartigen Ware bei Verkäufen im normalen Handelsverkehr im Ausfuhrland.

Durch Dumping- wie Billigangebote soll ein neuer Markt erobert bzw. Konkurrenten sollen vom Markt gedrängt oder zumindest soll ein gewisser Marktanteil erreicht werden. Wenn die Produkte eingeführt sind, wird der Preis in der Regel wieder erhöht. Solche Produkteinführungen sind aus Sicht der Verbraucher vorteilhaft, solange ein funktionierender Wettbewerb aufrechterhalten bleibt.

Neben dem Preis-Dumping sind noch das Valuta-Dumping (Abwertung der eigenen Währung, um Exporte billiger zu machen), Sozial-Dumping (geringere Sozialleistungen, Kinderarbeit) oder Umwelt-Dumping (geringere Produktionskosten durch niedrigere Umweltstandards) zu nennen. Das Sozial- und das Umwelt-Dumping (und auch die Steuern) können neben den komparativen Kostenvorteilen zu einem Abwandern der nationalen Industrie in Staaten mit niedrigeren Standards führen. Aus diesem Grund bestehen erhebliche Zweifel, ob im Rahmen eines Staatenwettbewerbs sich die vielfach erforderliche Erhöhung der Umwelt- und Sozialstandards erreichen lässt. Wenn Staaten Vorteile von einem niedrigen Umweltstandard haben, besteht für sie kein Anlass, für die eigene Industrie nachteilige Regelungen zu erlassen. Das gilt insbesondere dann, wenn es sich in erster Linie um reine Exportprodukte handelt, bei denen die eigene Bevölkerung nicht unter dem niedrigen Produktstandard leidet.

In der Europäischen Union - mit offenen Grenzen - konnte allerdings im Allgemeinen eine Verbesserung und Erhöhung der Standards erreicht werden. Dies liegt sicherlich auch daran, dass vorhandene hohe Standards in den bevölkerungsreichen Staaten grundsätzlich nicht herabgesetzt wurden. So zeigt auch das Beispiel Kalifornien mit hohen qualitativen Anforderungen an die Produkte, dass andere Staaten nachziehen müssen, um auf dem nachfragestarken kalifornischen Markt tätig werden zu können.


RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt)

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