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Export im Binnenmarkt der Europäischen Union

Eckhard Höffner

Anwälte

Wenn bei einem Vertragsabschluss ein Anwalt im Ausland notwendig wird, können folgende Hinweise hilfreich sein. Bei der Auswahl eines Anwalts hat man oft schon im eigenen Land Schwierigkeiten, die sich bei einem ausländischen Anwalt noch vergrößern. Man kann die Leistung des Anwalts und die Qualität der Arbeit nur schwer beurteilen. Wenn man einen Anwalt eingeschaltet hat und dieser einige Zeit gearbeitet hat, zeigen sich möglicherweise Schwächen. Jetzt kann man den Anwalt aber nicht mehr ohne erhebliche Nachteile wechseln, da die Einschaltung eines anderen Anwalts wahrscheinlich erneut Kosten verursachen wird (dieser muss sich in den Sachverhalt einarbeiten) und den Fortgang des Geschäftes verzögert. Möglicherweise ruft dies auch Missverständnisse bei dem Verhandlungspartner hervor.

Ein guter Anwalt kann hingegen Kosten und Zeit sparen und sinnvolle Vorschläge einbringen. Er kann teilweise die eigenen Vorstellungen über bestimmte vertragliche Vereinbarungen zügig in der Landessprache der anderen Partei erläutern und begründen und so die Verhandlungen zu einem schnelleren Abschluss führen.

Wie man bei den einzelnen abzuschließenden Verträgen vorgehen soll, hängt von verschiedenen Fragen ab. Ein einfaches Geschäft mit einem einfachen Produkt ist selbstverständlich anders zu behandeln wie ein komplexes Geschäft. Die Einschaltung eines Anwalts ist insbesondere dann ratsam, wenn es sich um ein bedeutenderes Geschäft, um eine neue Art von Geschäft, einen langfristigen Vertrag oder einen Vertrag mit erheblichen Risiken handelt.

Allerdings muss man davon ausgehen, dass die Einschaltung eines Anwalts spürbare Kosten verursachen wird, da die Ausarbeitung eines guten, individuellen Vertrags aufwendig ist. In Verträgen müssen Risiken, die in jedem Geschäftsbereich anders gelagert sein können, erkannt und rechtlich sauber aufgeteilt zugeordnet werden. Der Jurist kennt diese mit dem speziellen Geschäft zusammenhängenden Problematiken oftmals nicht und so können ihm Fehler unterlaufen, die nur durch eine Rücksprache geklärt werden können. Dementsprechend schwierig kann die Gestaltung eines Vertrages werden.

Anwälte verlangen bei ausländischen Kunden auch in armen Ländern oftmals sehr hohe Honorare. 200-300,- für eine Stunde sind in Bulgarien oder Rumänien (mehr als ein durchschnittlicher Monatslohn!) keine Seltenheit. In Polen wurden zeitweise die höchsten Honorare in ganz Europa verlangt. Diese Kanzleien sind oftmals in internationale Anwaltsverzeichnisse aufgenommen. Aber hierbei handelt es sich nicht um irgend eine Auszeichnung oder eine Bestätigung der Qualität. Diese Anwaltsverzeichnisse sind reine Werbebroschüren, in denen die Kanzleien den Text vorgeben können und für jeden Eintrag an die Herausgeber Geld bezahlen.

Solche Kanzleien treten oftmals mit 3 oder 4 Anwälten an, die den Fall bearbeiten. Man sollte sich genau überlegen, ob das notwendig ist, denn man bezahlt die Arbeitszeit eines jeden Anwalts. Bevor man einen Auftrag erteilt, sollte man versuchen, ob man einen Anwalt finden kann, der inländische Wirtschaftsunternehmen vertritt. Diese kennen den Markt, die Preise und können die Leistung besser beurteilen. Manchmal zahlt man dann nur ein Bruchteil dessen, was man für den Hochglanzanwalt zu zahlen hätten.

In der Regel werden Stundenhonorare gefordert. Hier kann man - insbesondere bei größeren Projekten - den Preis verhandeln. Man kann davon ausgehen, dass man nie mehr bezahlen sollte als man in Deutschland für einen Anwalt bezahlen will. Darüber hinaus sind folgende Punkte bei der Verhandlung des Honorars wichtig:

  1. Der Auftraggeber sollte sich regelmäßig, am besten wöchentlich, Zeitübersichten zukommen lassen, die detailliert angeben, welcher Anwalt welche Tätigkeit ausgeführt hat.
  2. Für die vollständige Leistung sollte ein Maximalbetrag festgesetzt werden, um die Kosten zu deckeln.
  3. Ferner muss man auch auf Zusatzkosten achten. Oftmals werden Sekretariatsarbeiten, Telefonkosten, Kopierkosten oder Übersetzungsarbeiten gesondert in Rechnung gestellt. Bis auf die Übersetzungsarbeiten, bei denen der Preis[*] zu kontrollieren ist, sollte man diese Kosten ablehnen. Sie machen oftmals 10 oder 20 % der Abrechnung des Anwalts aus.
Bei der Zusammenarbeit mit einem Anwalt ist ferner noch Folgendes zu beachten: Ein Anwalt ist weder ein Hellseher noch ein Fachmann der Branche des Auftraggebers. Er kennt auch nicht die typischen Probleme, die bei dem Einsatz mit den Produkten des Auftraggebers entstehen können. Der Auftraggeber sollte den Anwalt über seine Wünsche und die Besonderheiten der Tätigkeit und die der Produkte (Herstellung, Lieferung, typische Anforderungen an die Produkte, typische Mängel etc.) informieren. Wer dem Anwalt einen unvollständigen Sachverhalt unterbreitet, kann auch nur ein unvollständiges Ergebnis erwarten. Dem Anwalt sind jedenfalls zu erläutern
  • die Ziele des Vertrags
    • Soll es ein Testgeschäft sein?
    • Soll eine langfristige Geschäftsbeziehung aufgebaut werden?
  • die Bedenken in Hinblick auf den Vertragspartner,
  • Probleme und Erfahrungen mit bisherigen Geschäften ähnlicher Art,
  • potentielle Störfälle im eigenen Betriebsablauf
  • Konflikte (rechtlicher oder persönlicher Art) und
  • alle anderen Besonderheiten, die möglicherweise eine Störung des vorgesehenen Geschäftsablaufs verursachen können.

RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt)

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