![]() |
|
|||||||||||||
|
|
Export im Binnenmarkt der Europäischen UnionEckhard HöffnerVertragsmusterTexte zu verwenden, die ihre Bewährungsprobe bereits bestanden haben, hat zumeist Vorteile. Allerdings sind typische Fehler zu beobachten. Heutzutage trifft man leider häufig auf Verträge, die aus verschiedenen Vorlagen zusammengestückelt wurden. Es werden die eigenen AGB genommen, und diese mit einem alten Vertrag mit einem anderen Geschäftspartner und ein Auszug aus Musterverträgen vermischt. Heraus kommt dann oft genug ein Gemisch, das unklar und teils sogar in sich widersprüchlich ist. Dies birgt notwendig im Ernstfall Auslegungsschwierigkeiten und damit höhere Rechtsverfolgungskosten. Eine regelmäßige Überprüfung der Vertragsgrundlagen und deren Anpassung und Ergänzung für zukünftige Fälle ist nie ein Fehler. Verträge lassen sich oft optimieren und aktualisieren. Solche Mängel eines Vertrags sind in der Regel - bei guten Geschäftsbeziehungen - unproblematisch. Es kann durchaus sein, dass ein Vertragsmuster über Jahre hinweg mit verschiedenen Geschäftspartnern funktioniert und dann z.B. ein Kunde die Zahlung mit Hinweis auf unklare Vertragsklauseln verweigert. Oft genug liegt der Grund für die Verweigerung nicht in der unklaren Vertragsklausel, sondern darin, dass der andere Zahlungsschwierigkeiten hat oder eine Beendigung oder Anpassung eines langfristigen Vertrags wünscht. Gleichwohl sind unklare Vertragsregelungen zu vermeiden, um keinen Ansatzpunkt für einen Streit zu bieten. Ein Vertragsmuster ist immer auf einen üblichen Vertrag zugeschnitten. So können etwa Mietverträge, einfache Kaufverträge etc. nach Mustervorlagen abgeschlossen werden. Vertragsmuster haben ersichtlich Vorteile:
Dementsprechend sind Vertragsmuster mit Vorsicht zu verwenden. Insbesondere wenn von US-amerikanischen Verträgen abgeschrieben wird, ist besondere Vorsicht geboten. Das Rechtssystem und -verständnis weicht in vielen Punkten stark von dem in Kontinentaleuropa ab, sei es im Bereich des Schadensersatzes, den Rechtsfolgen von Vertragsverstößen, die Funktion des Entschädigungssystems, der Möglichkeit auf substantielle Rechte zu verzichten und andere Abweichungen. RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt) |
| Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Kontakt | Mediadaten | |
||