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Export im Binnenmarkt der Europäischen UnionEckhard HöffnerSpracheNatürlich ist die eigene Sprache immer die beste Sprache - diese lässt sich aber nicht immer durchsetzen. Welche Sprache die Parteien verwenden, hängt entscheidend davon ab, welche Sprache die Parteien kennen und von welcher sie meinen, das die eigenen Kenntnisse für einen Vertragsschluss ausreichend sind. Mehrsprachige Verträge, bei denen alle Sprachversionen gültig sind, sind zweifelhaft. Wenn die Übersetzungen ungenau oder sogar falsch sind, gehen die Parteien von unterschiedlichen Vertragsinhalten aus. Solche Verträge in mehreren Sprachen müssen also zunächst einmal auf Stimmigkeit der Übersetzungen hin überprüft werden. Wenn aber bereits eine genaue Analyse und Übersetzung vorgenommen wurde, kann man sich auch auf eine Sprache einigen und so das Problem widersprüchlicher sprachlicher Versionen vermeiden. Erst bei Verträgen, bei denen viele Personen mit dem Text konfrontiert sind, lohnen sich mehrsprachige Versionen. Vielfach wird im internationalen Verkehr auch die englische Sprache verwendet. Hier ist Vorsicht geboten, denn die Begriffe sind oftmals nicht so eindeutig, wie man meint. Eine warranty ist nicht unbedingt eine Garantie, sondern manchmal eine schlichte Gewährleistung. RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt) |
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