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Export im Binnenmarkt der Europäischen Union

Eckhard Höffner

Typischer Vertragsinhalt

Bei der Überlegung, welche Bestandteile in dem Vertrag geregelt werden sollen, ist es sinnvoll, sich den gesamten Prozess ab der Vertragsunterzeichnung bis zum guten und schlechten Ende der Vertragsdurchführung in den wahrscheinlichen Varianten vorzustellen. Zu allen kritischen Punkten sind Überlegungen anzustellen, ob die gesetzlichen Bestimmungen den möglichen Sachverhalt angemessen regeln. Insbesondere bei untypischen Verträgen wie Franchising oder Factoring sind neben Sachleistungen[*] alle üblicherweise auftretenden Probleme bei Durchführung und Abwicklung detailliert festzuschreiben.

Ein typischer Vertragsinhalt (Gerüst) umfasst folgende Punkte:

  • Vertragsparteien (genaue Bezeichnung der Vertragsparteien und deren autorisierter Vertreter)
  • Vertragsgegenstand
  • Genaue Bezeichnung der Lieferungen und/oder Leistungen.
  • Preis und Fälligkeit
  • Zahlungsbedingungen und vereinbarte Sicherheiten
  • Lieferbedingungen
  • Liefertermin
  • Garantiebestimmungen und Gewährleistung, höhere Gewalt
  • Vertragsdurchführung
  • Vertragsdauer
  • Schadensersatz und Vertragsstrafen
  • Anwendbares Recht, Gerichtsstand, ggf. Schiedsgericht
  • Datum, Unterschriften der Vertreter
Wie bereits oben dargelegt, muss man in einem Vertragsentwurf nicht zu allen Punkten Regelungen treffen, sondern kann vielfach auch die gesetzlichen Regelungen gelten lassen. Diese haben ja den Sinn, die Rechte und Pflichten der Parteien zu regeln. Allerdings setzt dies voraus, dass beide Parteien sich darüber im Klaren sind, wie die vertraglich nicht geregelten Bereiche rechtlich zu beurteilen sind. So muss bei einem Exportvertrag, der sich nach dem UN-Kaufrecht beurteilt, die Gewährleistung nicht mit einem einzigen Wort erwähnt werden. In diesem Fall gilt dann das Gewährleistungsrecht nach dem UN-Kaufrecht. Allerdings sind in vielen Fällen die Bestimmungen des gesetzlichen Rechts unklar und werden im Zweifel erst in einem Rechtsstreit vom Gericht endgültig festgelegt. Deshalb ist es sinnvoll, auslegungsbedürftige Begriffe, die in den gesetzlichen Regelungen beispielsweise als »angemessene Frist« verwendet werden, zu definieren.



RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt)

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