Handbuch Osteuropa
 Finanzierungs- und Förderprogramme

NewsletterAktuellesDatenbankBuchauswahlForumSuchen
Albanien
Armenien
Aserbaidschan
Belarus
Bosnien Herzegowina
Bulgarien
Estland
Georgien
Kasachstan
Kirgisistan
Kroatien
Lettland
Litauen
Mazedonien
Moldau
Polen
Rumänien
Russland
Serbien & Montenegro
Slowakei
Slowenien
Tadschikistan
Tschechien
Turkmenistan
Ukraine
Ungarn
Usbekistan

Export im Binnenmarkt der Europäischen Union

Eckhard Höffner

Allgemeiner Gerichtsstand

Sofern ein Rechtsstreit in den Anwendungsbereich der Vorschriften der EuGVVO fällt, sind Personen, die ihren Wohnsitz[*] im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats haben, ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit grundsätzlich vor den Gerichten dieses Mitgliedstaats zu verklagen.

Die EuGVVO geht von Personen als Parteien des Prozesses aus. Für Gesellschaften und juristische Personen bestimmt Art. 60 EuGVVO, dass diese ihren Wohnsitz an dem Ort haben, an dem sich

  • ihr satzungsmäßiger Sitz,
  • ihre Hauptverwaltung oder
  • ihre Hauptniederlassung
befindet. Demnach besteht, wenn satzungsmäßiger Sitz und Ort der Hauptverwaltung voneinander abweichen, ein Wahlrecht des Klägers. Wenn eine Gesellschaft bspw. ihren satzungsmäßigen Sitz in Großbritannien hat, jedoch die Hauptverwaltung in einem anderen Staat[*], so kann sowohl in Großbritannien als auch in dem Staat, in dem die Hauptverwaltung sich befindet, geklagt werden.[*] Die EuGVVO sieht bei dem allgemeinen Gerichtsstand lediglich eine internationale Zuständigkeit vor. Welches Gericht in dem jeweiligen Mitgliedstaat zuständig ist, wird in der Verordnung nicht geregelt.



RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt)

EU Geschichte
Überblick Nizzavertrag
EG-Vertrag (PDF)
Nizza-Vertrag (PDF) Strategiepapier 2002
Strategiepapier 2001
EU: Export im Binnenmarkt
EU: Freier Warenverkehr
EU: CE-Kennzeichnung
Gerichtszuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen
Zusammenarbeit bei Beweisaufnahmen
KartellverfahrensVO
Kartellrecht
Produkthaftung
NACE Revision 1.1
Statistiken (Handel)
Rechnungslegung
EU Osterweiterung
EU Institutionen
allg. Osteuropa/GUS
Bücher
Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Kontakt | Mediadaten | English Version