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Export im Binnenmarkt der Europäischen Union

Eckhard Höffner


Prüfliste

Die folgende Prüfliste bietet lediglich einen groben Überblick über grundsätzliche Fragen im Zusammenhang mit der Vertragsgestaltung. Abschnitt [*] (S. [*]) enthält eine ausführlichere Prüfliste, die die Besonderheiten des UN-Kaufrechts berücksichtigt.

  1. Bestehen behördliche Hindernisse? Ist eine Ausfuhr- oder Einfuhrgenehmigung erforderlich? Bedarf das Produkt im Bestimmungsland einer Zulassung zum Vertrieb oder Betrieb?
  2. Liegen besondere technische Vorschriften vor? Ist die Auszeichnung der Ware (Etikettierung, Marke) zulässig?
  3. Sind die Geschäftsprozesse und -abläufe, die Gegenstand des Vertrags sein sollen, in dem Vertrag hinreichend genau dargestellt und dokumentiert worden?
  4. Sind alle für die Geschäftsabläufe verantwortlichen internen Personen (Einkauf, Techniker, Lagerhaltung etc.) mit dem Vertrag vertraut und haben erklärt, die vereinbarte Leistung erbringen zu können? Sind die Lieferanten von notwendigen Bauteilen in der Lage, die Leistung zu erbringen.
  5. Wenn Fristen in dem Vertrag von den sonst betrieblich üblichen Fristen abweichen: Kann sichergestellt werden, dass strengere Fristen auch beachtet werden?
  6. Sind eventuelle Probleme berücksichtigt worden, die die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen können (Einkaufspreise erhöhen sich, Lieferanten liefern verspätet, Produktion verzögert sich)?
  7. Sind die Verträge mit Zulieferern und anderen Dritten, von denen die eigene Leistungsfähigkeit abhängt, mit dem zu schließenden Vertrag abgestimmt? Ein- und Verkaufsbestimmungen, insbesondere Garantie- und Gewährleistungsfristen, sollten übereinstimmen oder aufeinander abgestimmt sein.
  8. Sind die Vertragsleistungen genau definiert - soweit möglich mit Aufnahme der wesentlichen Produkteigenschaften?
  9. Sind die Rechte und Pflichten fair verteilt?
  10. Sind die wesentlichen und üblichen Vertragsbestandteile aufgenommen worden?
  11. Sind Regelungen zur Änderung des Vertrags notwendig?
  12. Sind Regelungen für den Konfliktfall getroffen worden - Vertragsverstöße, Verzug, Beendigung?
  13. Sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam in den Vertrag einbezogen worden?
  14. Bestehen Zweifel an der Wirksamkeit der Regelungen der AGB?
  15. Wie ist die Qualitätskontrolle bei der anderen Partei und der Zulieferer geregelt? Sind die notwendigen Informationen vorhanden, so dass man die Qualitätskontrolle einschätzen und ggf. überprüfen kann?
  16. Ist der Versicherer über Details des Vertrags informiert? Insbesondere wenn Abweichungen bei der Eingangskontrolle von Warenlieferungen gegenüber der gesetzlichen Regelung vereinbart wurden, kann infolge solcher Änderungen der Versicherungsschutz entfallen.
  17. Sind die Haftungs- und Gewährleistungsregelungen zulässig? Ist der Versicherungsschutz ausrechend für das Risiko?
    • Ist der zu ersetzende Schaden genau bestimmt? Haftung für bestimmte Arten von Schäden (Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, entgangener Gewinn).
    • Haftungsbegrenzung der Höhe nach.
    • Haftungseinschränkung für geringes Verschulden (leichte Fahrlässigkeit).
  18. Ist die Haftungsverteilung zwischen den Parteien dem Geschäftsablauf angemessen? Hat insbesondere die Partei die Haftung für die Geschäftsabläufe, die in ihrem Verantwortungs- und Kontrollbereich liegen? Wenn Abweichungen vom gesetzlichen Standardfall vorliegen, ist der Versicherungsschutz zu überprüfen.
  19. Wer ist für die Überwachung der vertraglichen und gesetzlichen Fristen im Hinblick auf den Vertrag zuständig.
  20. Sind die Vertragsverhandlungen, der Vertrag und die Vertragsdurchführung ordentlich dokumentiert und werden einheitlich abgelegt und überwacht? Ist es möglich, alle vertragsrelevanten Informationen schnell zur Hand zu haben?

RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt)

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