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Export im Binnenmarkt der Europäischen Union
Eckhard Höffner
Wenn mit einem ausländischen Unternehmen Geschäfte abgewickelt werden, ist es keineswegs selbstverständlich, dass deutsches Recht gilt. Vielmehr ist von Fall zu Fall zu unterscheiden, welchem Recht ein Vertrag unterliegt. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, wobei innnerhalb der EU in vielen Bereichen vergleichbares Recht gilt. Die Frage, welchem Recht ein Vertrag unterliegt, beurteilt sich nach dem Internationalen Privatrecht (kurz IPR). Die Quellen des Internationalen Privatrechts sind vielfältig; zu nennen sind nationale Regelungen wie das EGBGB, völkerrechtliche Verträge wie etwa Art. 1 CISG, das Europäische Gemeinschaftsrecht und selbstverständlich auch unkodifizierte Rechtsfindung durch Wissenschaft und Praxis.
RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt)
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