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Export im Binnenmarkt der Europäischen Union
Eckhard Höffner
Das UN-Kaufrecht wird grundsätzlich auf
- Verträge über einen
- internationalen
- Warenkauf angewendet,
- sofern der Kauf nicht zur Deckung des privaten Bedarfs des Käufers dient, und
- die Parteien ihre Niederlassungen in Vertragsstaaten haben.
Es gibt also verschiedene Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit das UN-Kaufrecht angewendet wird. Diese Voraussetzungen werden im folgenden erläutert.
RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt)
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