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Export im Binnenmarkt der Europäischen Union
Eckhard Höffner
Ein Vertrag kann durch Vereinbarung der Parteien geändert oder aufgehoben werden. Enthält ein schriftlicher Vertrag eine Bestimmung, wonach jede Änderung oder Aufhebung durch Vereinbarung schriftlich zu erfolgen hat, so darf er nicht auf andere Weise geändert oder aufgehoben werden. Dies entspricht nicht der deutschen Rechtsprechung (außerhalb des UN-Kaufrechts), wonach Schriftformklauseln auch mündlich aufgehoben werden können. Eine Partei kann jedoch aufgrund ihres Verhaltens davon ausgeschlossen sein, sich auf eine solche Bestimmung zu berufen, soweit die andere Partei sich auf dieses Verhalten verlassen hat.
RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt)
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