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Export im Binnenmarkt der Europäischen Union
Eckhard Höffner
Welche Dokumente zu übergeben sind, hängt entscheidend von den Vereinbarungen ab. Oftmals wird es sich um die typischen Transportdokumente handeln, die per Luftpost/Einschreiben versandt werden (CMR-Frachtbrief, CIF-Frachtbrief, Konnossemente, Seefrachtbriefe). Die Dokumente müssen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, müssen Transportdokumente »rein« sein, das heißt, sie dürfen keine Klauseln oder Vermerke enthalten, die einen mangelhaften Zustand oder eine Beschädigung der Ware oder der Verpackung festhalten. Auch die Frachtzahlungsvermerke dürfen nicht zum Nachteil des Käufers von den Vereinbarungen abweichen.
RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt)
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