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Export im Binnenmarkt der Europäischen UnionEckhard HöffnerUnterabschnitte Vertragsschluss, Dauer und BeendigungAbschluss des VertragsDer Vertrag kann grundsätzlich mündlich geschlossen werden, was jedoch nicht sonderlich empfehlenswert ist. Die Mitgliedstaaten haben allerdings die Möglichkeit, vorzuschreiben, dass ein Vertrag über die Vertretung des Unternehmers nur in schriftlicher Form gültig ist. Außer der schriftlichen Abfassung des Vertrages können die Mitgliedstaaten keine weitere Bedingung für die Wirksamkeit des Vertrags aufstellen, insbesondere nicht die Wirksamkeit des Vertrags von der Eintragung in ein Register abhängig machen. Ferner kann jede Partei kann von der anderen Partei eine von dieser unterzeichnete Urkunde verlangen, die den Inhalt des Vertrages einschließlich der Änderungen oder Ergänzungen wiedergibt. Dieser Anspruch kann nicht ausgeschlossen werden. DauerDer Vertrag kann für eine bestimmte Zeit oder für eine festgelegte Dauer geschlossen werden. Die entsprechenden Klauseln lauten einfach: »Das Vertragsverhältnis beginnt am ...... und endet zum ......« (bzw. »und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen«). Es sind selbstverständlich auch andere Regelungen möglich (»Der Handelsvertreter wird, beginnend zum ......, für die Dauer von drei Jahren als Handelsvertreter mit folgenden Aufgaben betraut«). Wenn bei einem auf eine bestimmte Zeit geschlossenen Vertrag das Vertragsverhältnis nach Ende seiner vereinbarten Laufzeit von beiden Parteien fortgesetzt wird, wandelt er sich in einen auf unbestimmte Zeit geschlossenen Vertrag. Wird der befristete Vertrag durch Fortsetzung über die Lauffrist hinaus in einen unbefristeten Vertrag gewandelt, wird dieser durch Kündigung - wie im nächsten Unterabschnitt (Kündigung) beschrieben - beendet. Bei der Berechnung der Kündigungsfrist eines solchen Vertrags wird die Zeit, in der der Handelsvertreter im Rahmen des befristeten Vertragsverhältnisses tätig war, berücksichtigt. Es sind auch mehrfache Befristungen möglich. Der Handelsvertreter als selbständiger Gewerbetreibender genießt außer einer für beide Parteien einzuhaltenden Frist keinen besonderen Kündigungsschutz. So kann man bspw. also auch vereinbaren, dass der Vertrag sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, sofern er nicht von einer der Parteien vorher gekündigt wurde. KündigungKündigungsfristenIst das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen, so kann es
Für die folgenden Jahre räumt die Richtlinie den Mitgliedstaaten Wahlmöglichkeiten ein. So können die Mitgliedstaaten die Kündigungsfrist
Außerordentliche KündigungDie Richtlinie berührt nicht die Anwendung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten, wenn diese Rechtsvorschriften die fristlose Beendigung des Vertragsverhältnisses für den Fall vorsehen, dass
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