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Export im Binnenmarkt der Europäischen Union

Eckhard Höffner

Einführung

Zahlungsverzug stellt einen Vertragsbruch dar, der für die Schuldner durch niedrige Verzugszinsen und/oder langsame Beitreibungsverfahren finanzielle Vorteile bringt. Den Gläubigern hingegen, insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen, verursachen übermäßig lange Zahlungsfristen und Zahlungsverzug große Verwaltungs- und Finanzlasten. 1997 hat die Europäische Kommission festgestellt, dass in Griechenland und Portugal Zahlungseingang erst nach über 90 Tagen erfolgt; in den mittel- und osteuropäischen Beitrittsstaaten waren teils sogar über 200 Tage Durchschnitt. Überdies zählen diese Probleme zu den Hauptgründen für Insolvenzen, die den Bestand der Unternehmen gefährden, und führen zum Verlust zahlreicher Arbeitsplätze. Es wird damit gerechnet, dass jede vierte Unternehmensinsolvenz auf die durch den Zahlungsverzug verursachte Illiquidität zurückzuführen ist. Die sodann anstelle der früheren Unternehmensführer handelnden Insolvenzverwalter sind meistens nicht in der Lage, auch nur einen ansehnlichen Bruchteil der tatsächlich berechtigten Forderungen einzutreiben.

Zugleich wurde der Verzug regelmäßig in den Mitgliedstaaten eher wie ein Kavaliersdelikt behandelt. Die Verzugszinsen, sofern sie überhaupt eingefordert wurden, waren sehr gering. Große Konzerne können mit der allgemeinen Anweisung, alle Rechnungen einen Monat nach Fälligkeit zu bezahlen, jährlich mehrere Millionen an Zinsen einsparen. Anwälte und Gericht schenken im Rahmen von Vergleichen den Verzugszinsen ebenfalls nicht die notwendige Beachtung. Wenn nach 2 Jahren Prozessdauer ein Vergleich über 20000,- geschlossen wird, wird häufig übersehen, dass für 20000,- Verzugszinsen in Höhe von über 4000,- angefallen sind (berücksichtigt man nur einen kurzen Vorlauf zwischen Fälligkeit und Klageeinreichung).

Nachdem Statistiken belegten, dass viele Unternehmen mehr exportieren würden, wenn die ausländischen Unternehmen rascher bzw. bei Fälligkeit zahlen würden, hat die Europäische Kommission dies 1995 zum Anlass genommen, die Zahlungsverzugs-Richtlinie auf den Weg zu bringen. Dabei wurde insbesondere das Ziel vorgegeben, den Verzug mit hohen Zinsen unattraktiv zu machen. Die Folgen des Zahlungsverzugs sollten vor dem Überschreiten von Zahlungsfristen »abschrecken«.[*] Die Richtlinie wurde im August 2000 erlassen[*] und war von den Mitgliedstaaten bis zum 8. August 2002 in nationales Recht umzusetzen.[*]


RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt)

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