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Export im Binnenmarkt der Europäischen Union
Eckhard Höffner
Erfasst werden Geschäftsvorgänge (beschränkt auf die Lieferung von Gütern oder Erbringung von Dienstleistungen) zwischen zwei oder mehr Unternehmen und zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen. Ein Unternehmen ist jede im Rahmen ihrer unabhängigen wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit handelnde Organisation, auch wenn die Tätigkeit von Einzelpersonen ausgeübt wird. Die Richtlinie ist praktisch beschränkt auf Zahlungen, die als Entgelt
- für Handelsgeschäfte
- und die Leistungen der freien Berufe
geleistet werden müssen. Geschäfte mit Verbrauchern werden genausowenig erfasst wie die Zahlung von Zinsen im Zusammenhang mit anderen Zahlungen, z. B. unter das Scheck- und Wechselrecht fallende Zahlungen oder Schadensersatzzahlungen einschließlich Zahlungen von Versicherungsgesellschaften.
RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt)
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