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Export im Binnenmarkt der Europäischen Union

Eckhard Höffner

Elektronische Signaturen

Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen. Die Richtlinie legt rechtliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen innerhalb der EU fest, damit das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes gewährleistet ist. Die Richtlinie soll die Anerkennung elektronischer Signaturen durchsetzen, die bisher ausschließlich wegen ihrer elektronischen Form rechtlich nicht anerkannt waren. Sie legt Kriterien fest, die die Grundlage für ihre rechtliche Anerkennung bilden, wobei das Schwergewicht auf Zertifizierungsdienste gelegt wird (Artikel 1). Elektronischen Signaturen, die den Anforderungen der Richtlinie 1999/93/EG entsprechen, wird im Recht des betreffenden Mitgliedstaats automatisch dieselbe Gültigkeit zuerkannt wie handschriftlichen Unterschriften. Diese Signaturen werden in Gerichtsverfahren auf dieselbe Weise als Beweismittel zugelassen wie handschriftliche Unterschriften (Artikel 5).



RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt)

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