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Export im Binnenmarkt der Europäischen UnionEckhard HöffnerDirekter ExportBei dem direkten Export verkauft der Hersteller seine Ware unmittelbar an Importeure wie Handelsbetriebe oder Endabnehmer im Ausland. Der Auftrag kann dabei von dem Importeur direkt erteilt werden oder von einem Handelsvertreter oder Agenten vermittelt worden sein. Direktkaufverträge beruhen meistens auf schon bestehenden Geschäftsbeziehungen, Werbemaßnahmen, Messeausstellungen, Ausschreibungen oder Empfehlungen Dritter. Diese Geschäfte sind insbesondere bei großen Investitionsgütern (bspw. Spezialmaschinen), Objekten, bei denen Service- oder Montageleistungen notwendig sind, und bei großen Handels- und Industriekonzernen mit eigener Exportabteilung und sprachkundigem Verkaufspersonal anzutreffen. Der Vorteil des direkten Exports liegt - neben der Einsparung von Kosten für Zwischenhändler im Inland - im unmittelbaren Kontakt mit dem Kunden. Man erhält unverfälschte, direkte Informationen von den Kunden, kann deren Bedürfnisse und Leistungsfähigkeit besser einschätzen, kann zugleich um einiges besser Imagepflege betreiben. Umgekehrt ist beim direkten Export der Exporteur für die grenzüberschreitende Lieferung zuständig: Er benötigt gute Kenntnisse des Marktes im Zielland; oftmals eine eigene Exportabteilung oder den Einsatz von Handelsmittlern. RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt) |
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