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Export im Binnenmarkt der Europäischen Union

Eckhard Höffner

Grundzüge

Bei einem Dokumentenakkreditiv[*] (im folgenden Text auch kurz: Akkreditiv) handelt es sich um eine im internationalen Handel verbreitete und sichere Form der Zahlungsabsicherung. Bankgarantien sind allerdings oftmals flexibler und günstiger.[*] Dokumentenakkreditive werden üblicherweise in Form von Formularen von den Banken ausgestellt. Für den Exporteur sind die Details deshalb weniger interessant als die Funktionsweise, die Möglichkeiten und was er zu beachten hat.

Die Sicherungsform über ein Dokumentenakkreditiv sieht im Prinzip Folgendes vor: Der Verkäufer erhält gegen Vorlage vertraglich bestimmter Dokumente bei der Akkreditivbank Zahlung. Der Importeur hat zwar keine Möglichkeit, die Ware vor der Zahlung zu überprüfen, er hat jedoch die Sicherheit, dass die Ware an ihn versandt wurde. Eine eventuell notwendige Reklamation oder Rückabwicklung ist direkt gegenüber dem Exporteur geltend zu machen. Dokumentenakkreditive können teuer werden. Banken verlangen in der Regel Bearbeitungsgebühren sowie Provisionen, Kosten/Zinsen abhängig von der Höhe des Betrages.

Abbildung: Dokumentenakkreditiv
Bild

Das Dokumentenakkreditv basiert auf einem Auftrag des Käufers an seine Bank[*], ein dem Kaufvertrag entsprechendes Akkreditiv zugunsten des Käufers zu eröffnen. Die Akkreditivbank verspricht daraufhin bei genauer Erfüllung der im Vertrag genannten Bedingungen innerhalb der vereinbarten Frist einen bestimmten Betrag zu zahlen. Voraussetzung für die Zahlung ist die Einreichung der im Akkreditiv vorgeschriebenen und ordnungsgemäßen Dokumente durch den Exporteur. In solchen Akkreditiven werden Dokumente wie Rechnungen, Versandpapiere, Versicherungsnachweise, aber auch Bestätigungen über Quantität, Qualität oder Ursprung der Ware aufgenommen.

In der Regel wird noch eine weitere Bank, die Bank des Verkäufers[*], eingeschaltet, die die Dokumente und das Akkreditiv vom Verkäufer entgegennimmt, diese überprüft und dann an die Akkreditivbank weiterleitet. Die Akkreditivbank überprüft die Dokumente und zahlt (bzw. verrechnet im Zahlungsverkehr zwischen Banken), wenn die Bedingungen des Akkreditivs erfüllt sind, an die Bank des Verkäufers, die das Geld auf dem Konto des Verkäufers gutschreibt (Zahlung). Die Akkreditivbank selber bucht vom Konto des Käufers den gezahlten Betrag und die Bankkosten ab. Zwar hat nach dem Akkreditiv der Verkäufer einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegen die Bank - was ja der Sinn des Akkreditivs ist - jedoch erfolgt die Abwicklung zumeist über die Bank des Verkäufers. Abbildung [*] auf Seite [*] gibt einen Überblick über ein einfaches, unbestätigtes Akkreditiv. Zugleich wurden in der Abbildung die Begriffe aus den ERA genannt, die aus der Sicht der Banken zu verstehen sind.

Die Internationale Handelskammer hat 1993[*] »Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive« (ERA 500, Publikations-Nr. 500 der Internationalen Handelskammer (ICC), Paris) herausgegeben, die den Ablauf vereinheitlichen und für die Parteien sicherer machen sollen. Praktisch jede internationale Geschäftsbank befolgt bei der Erstellung und bei der Prüfung von Akkreditiven diese Richtlinien. Sie wurden 2002 erweitert um die so genannten eUCP[*], die sich auf die Vorlage elektronischer Dokumente beziehen.[*] Die ERA regeln in den insgesamt 49 Artikeln die Anwendbarkeit der ERA, das Wesen des Akkreditivs, Form und Anzeige, akkreditivfähige Dokumente, Übertragbarkeit und einige Einzelbestimmungen.

Bei den ERA handelt es sich aber nicht um ein Gesetz oder eine in sonstiger Art zwingend anwendbare Regelung, sondern nur um eine international vereinheitlichte Praxis.[*] Deutsche Banken stellen ausnahmslos auf dieser Basis Dokumente aus. Es muss in dem Dokumentenakkreditiv (nicht im Kaufvertrag) die Geltung ausdrücklich vorgesehen sein (»Die Abwicklung des Akkreditives unterliegt den Einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumenten-Akkreditive in der jeweils gültigen Form«). Auch hier ist die restriktive Veröffentlichungspolitik der ICC zu kritisieren. Im Gegensatz zu den Incoterms kann man aber eine Abschrift der ERA von der Hausbank erhalten, was immerhin ein kleiner, aber immer noch unzureichender Fortschritt gegenüber der Publikationspolitik bei den Incoterms ist.


RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt)

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