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Export im Binnenmarkt der Europäischen Union

Eckhard Höffner

Dokumenteninkasso

Das Dokumenteninkasso stellt sozusagen die Nachnahme im internationalen Handel dar: Es ist eine Form der Zahlungsabwicklung, bei der durch die Einschaltung von Banken die Dokumente dem Importeur nur gegen Zahlung des Inkassobetrages oder gegen Akzeptierung eines auf ihn gezogenen Wechsels (Tratte), ausgehändigt werden. Der Verkäufer versendet die Ware und übergibt seiner Bank die vereinbarten Papiere mit der Weisung, dass diese nur gegen Zahlung oder einen Wechsel ausgehändigt werden. Werden Traditionspapiere verwendet, so hat der Käufer aus dem Papier einen Anspruch auf Herausgabe der durch die Papiere verkörperten Ware. Im Gegensatz zu dem Akkreditiv hat das Inkasso bei weitem nicht die Sicherungsfunktion des Akkreditivs, da kein weiterer Schuldner hinzu kommt.

Dokumenteninkassi werden üblicherweise nach den Einheitlichen Richtlinien für Inkassi (kurz ERI)[*] abgewickelt. Die Befolgung einer vereinheitlichten Praxis ist sinnvoll, da nur präzise und international gleiche Regelungen eine effektive und sichere Abwicklung ermöglichen. Danach wird das Inkasso als die Bearbeitung von Handelspapieren in Übereinstimmung mit den Weisungen, (i) um Zahlung und/oder Akzeptierung zu erhalten, (ii) Dokumente gegen Zahlung und/oder Akzeptierung auszuhändigen oder (iii) Dokumente unter anderen Bedingungen auszuhändigen.



Unterabschnitte

RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt)

EU Geschichte
Überblick Nizzavertrag
EG-Vertrag (PDF)
Nizza-Vertrag (PDF) Strategiepapier 2002
Strategiepapier 2001
EU: Export im Binnenmarkt
EU: Freier Warenverkehr
EU: CE-Kennzeichnung
Gerichtszuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen
Zusammenarbeit bei Beweisaufnahmen
KartellverfahrensVO
Kartellrecht
Produkthaftung
NACE Revision 1.1
Statistiken (Handel)
Rechnungslegung
EU Osterweiterung
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allg. Osteuropa/GUS
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