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Export im Binnenmarkt der Europäischen Union

Eckhard Höffner

Einführung

Incoterms[*] sind allgemeine Klauseln für den internationalen Handel. In den Incoterms sind z.B. Begriffe wie »ab Schiff« oder »ab Werk« beschrieben und die Zahlungsarten bei Erhalt der Waren festgelegt. Die insgesamt 13 Klauseln dienen insbesondere der Vermeidung von Missverständnissen. Sie werden von der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris aufgestellt, es gibt sie in zahlreichen Übersetzungen und sie sind die am häufigsten in Exportverträgen verwendeten Lieferklauseln.

Der Inhalt der Incoterms beschränkt sich auf einige Hauptprobleme des Kaufs:

  • Lieferung,
  • Abnahme,
  • (Preis-)Gefahrübergang[*] und
  • Fragen der Aus-, Durch- und Einfuhr der Ware.
Alle anderen Fragen des Kaufs bestimmen sich nach dem Vertrag und dem auf den Vertrag anwendbaren Recht. Die Incoterms regeln insbesondere nicht folgende Fragen:
  • Zustandekommen des Vertrags,
  • Eigentumsfragen,
  • Vertragsverletzungen und deren Folgen,
  • Lieferungsmöglichkeiten und
  • Mängel und Mängelrügen und Zahlungsmodalität wie Fälligkeit des Kaufpreises.



RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt)

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