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Export im Binnenmarkt der Europäischen Union

Eckhard Höffner

Überblick über die einzelnen Klauseln

Unterschieden werden vier Gruppen, die C, D, E und F-Klauseln. Manche Klauseln sind nur für den Schiffstransport gedacht, andere eignen sich für jede Transportart:

jede Transportart:
EXW, FCA, CPT, CIP, DAF, DDU, DDP.
nur Seetransport:
FAS, FOB, CFR, CIF, DES, DEQ.
Es ist insbesondere für den Verkäufer gefährlich, wenn für einen Landtransport eine Klausel für den Seetransport vereinbart wird, da er ggf. die erforderlichen Dokumente nicht beschaffen kann.

Im Hinblick auf die Transportkosten und -risiken werden Unterscheidungen getroffen, die mit dem Be- und Entladen an einem markanten Punkt zusammenhängen. So sieht FAS vor, dass der Verkäufer die Ware bis an das Schiff liefern muss, der Käufer aber für das Beladen zuständig ist. Bei FOB hingegen hat der Verkäufer die Ware noch »über die Reling« zu liefern, ist also für das Beladen zuständig.[*] Umgekehrt ist nach DES die Ware bis zum Bestimmungshafen zu liefern, muss aber nicht abgeladen werden, während nach DEQ der Verkäufer zusätzlich für das Entladen im Bestimmungshafen zuständig ist. Der Verkäufer ist außer bei EXW immer für die Exportfreimachung zuständig; der Käufer ist außer nach DDP immer für die Importfreimachung zuständig.

Ferner werden so genannte Einpunkt- und Zweipunkt-Klauseln unterschieden. In der Regel fällt der Gefahrenübergang mit dem Punkt zusammen, bis zu dem der Verkäufer die Transportkosten zu tragen hat. Bei Zwei-Punkt-Klauseln fällt der Ort des Gefahrübergangs nicht mit dem Ort zusammen, bis zu dem der Verkäufer die Transportkosten[*] trägt. Zweipunktklauseln sind: CFR, CIF, CPT und CIP.

Bei CIF und CIP hat der Verkäufer eine Transportversicherung für den Haupttransport abzuschließen. Bei allen anderen Klauseln sind keine Regelungen zur Versicherung vorhanden.

Die Klauseln werden - wie üblich - in der Reihenfolge E, F, C und D dargestellt, da die E-Klausel die wenigsten und die D-Klauseln die meisten Verpflichtungen dem Verkäufer auferlegen.



Unterabschnitte
RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt)

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