|
|
Export im Binnenmarkt der Europäischen Union
Eckhard Höffner
- EXW
-
Bei der Ex-Work Klausel (Frei ab Werk) handelt es sich um die verkäuferfreundlichste Klausel. Der Verkäufer hat die Ware auf seinem Werksgelände zur Abholung bereitzustellen. Das Verladen geschieht auf Kosten und Risiko des Käufers. Der Käufer hat für die Abholung der Ware am vereinbarten Ort, den Transport, die Verzollung und alle weiteren Kosten aufzukommen. Wenn der Verkäufer die Ware an seinem Lager auf das Beförderungsmittel lädt und die Exportfreimachung vornimmt, ist FCA die richtige Klausel.
- Erforderliche Dokumente:
- Handelsrechnung
- Empfangsbestätigung, Quittung
- Zusätzliche Dokumente:
- Dokumente, die für die Aus- /Einfuhr oder Transitabfertigung benötigt werden
RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt)
|
|