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Export im Binnenmarkt der Europäischen Union
Eckhard Höffner
Grundregel: Der Verkäufer hat den Beförderungsvertrag auf eigene Kosten abzuschließen, jedoch ohne die Haftung für Verlust oder Beschädigung der Ware oder zusätzliche Kosten, die auf Grund von Ereignissen nach dem Abtransport entstehen, zu übernehmen. Deshalb bieten sich diese Klauseln insbesondere bei Zahlung per Akkreditiv an.
Der Verkäufer hat den Haupttransport auf eigene Kosten abzuwickeln. Die Abnahme des Käufers erfolgt hingegen erst an dem benannten Bestimmungsort der Ware. Die Transportgefahr geht jedoch bereits mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer des Haupttransportes auf den Käufer über. Bei einer Beförderung per Schiff hat der Verkäufer also die Kosten der Beförderung bis zum Bestimmungshafen zu bezahlen, jedoch geht die Gefahr bereits mit der Verladung auf das Schiff auf den Käufer über (Zweipunktklausel). Der Verkäufer hat bereits mit ordentlicher Übergabe und Verladung für den Haupttransport erfüllt. Bei CIF und CIP kommt die Versicherungspflicht des Verkäufers hinzu.
CFR und CIF: See- und Binnenschifftransport; CPT und CIP: jede Transportart einschließlich Schiffsbeförderung.
- CFR
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Cost and Freight - Kosten und Fracht (benannter Bestimmungshafen) Die Transportkosten werden vom Verkäufer bis zum Bestimmungshafen getragen, aber die Gefahren gehen wie bei FOB auf den Käufer über (Schiffsreling). Der Verkäufer macht die Ware zur Ausfuhr frei.
- Verkäufer:
- Abschließen des Transportvertrages
- Verladen der Ware an Bord
- Besorgen eines Transportdokuments
- Regeln der Exportabfertigung
- Bezahlen der Kosten und der Fracht bis zum benannten Bestimmungshafen
- Käufer:
- Übernehmen der Ware vom Frachtführer
- Bezahlen der Kosten, die laut Transportvertrag nicht vom Verkäufer zu tragen sind
- Erforderliche Dokumente:
- Handelsrechnung
- Transportdokument
- Exportlizenz, falls notwendig
- Zusätzliche Dokumente:
- Dokumente, die für die Einfuhr- oder Transitabfertigung benötigt werden
- CIF
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Cost, Insurance and Freight - Kosten, Versicherung, Fracht (benannter Bestimmungshafen) Diese Regelung entspricht CFR. Allerdings hat der Verkäufer die Seetransportversicherung gegen die vom Verkäufer zu tragenden Risiken abzuschließen und auch zu zahlen. Der Verkäufer ist nur zum Abschluss einer Mindestversicherung
verpflichtet - höhere Deckungen müssen vereinbart werden.
- Verkäufer:
- Abschließen des Transport- und Versicherungsvertrages
- Verladen der Ware an Bord
- Besorgen eines reinen Transportdokuments (Konnossement) und einer Transportversicherung (Versicherungspolice oder Zertifikat)
- Regeln der Exportabfertigung
- Bezahlen der Transportversicherungsprämie, der Kosten und der Fracht bis zum benannten Bestimmungshafen
- Käufer:
- Übernehmen der Ware vom Frachtführer
- Bezahlen der Kosten, welche gemäß Transportvertrag nicht vom Verkäufer getragen werden
- Erforderliche Dokumente:
- Handelsrechnung
- Transportdokument
- Exportlizenz, falls notwendig
- Versicherungspolice (Zertifikat)
- Zusätzliche Dokumente:
- Dokumente, die für die Einfuhr- oder Transitabfertigung benötigt werden
- CPT
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Carriage Paid To - Frachtfrei (benannter Bestimmungshafen) Der Verkäufer trägt die Transportkosten bis zum im Vertrag genannten Bestimmungsort. Der Verkäufer trägt das Transportrisiko jedoch nur bis zur Übernahme an den ersten Frachtführer. Der Verkäufer macht die Ware zur Ausfuhr frei.
- Verkäufer:
- Abschließen des Transportvertrages
- Übergeben der Ware an den (ersten) Frachtführer
- Besorgen eines üblichen und reinen Transportdokuments
- Regeln der Exportabfertigung
- Bezahlen der Frachtkosten für die Warenbeförderung bis zum benannten Bestimmungsort
- Käufer:
- Übernehmen der Ware vom Frachtführer
- Bezahlen der Kosten, welche gemäß Transportvertrag nicht vom Verkäufer zu tragen sind
- Erforderliche Dokumente:
- Handelsrechnung
- Transportdokument
- Exportlizenz, falls notwendig
- Zusätzliche Dokumente:
- Dokumente, die für die Einfuhr- oder Transitabfertigung benötigt werden
- CIP
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Carriage and Insurance Paid to - Frachtfrei versichert (benannter Bestimmungsort) Diese Klausel entspricht CPT, allerdings muss der Verkäufer die Transportversicherung
ab Übergabe an den ersten Frachtführer besorgen und bezahlen.
- Verkäufer:
- Abschließen des Transport- und Versicherungsvertrages
- Übergeben der Ware an den (ersten) Frachtführer
- Besorgen eines üblichen und reinen Transportdokuments und einer Transportversicherung (Police oder Zertifikat)
- Regeln der Exportabfertigung
- Bezahlen der Transportversicherungsprämie und der Frachtkosten für die Warenbeförderung bis zum benannten Bestimmungsort
- Käufer:
- Übernehmen der Ware vom Frachtführer
- Bezahlen der Kosten, welche gemäß Transportvertrag nicht vom Verkäufer zu tragen sind
- Erforderliche Dokumente:
- Handelsrechnung
- Transportdokument
- Exportlizenz, falls notwendig
- Versicherungspolice (Zertifikat)
- Zusätzliche Dokumente:
- Dokumente, die für die Einfuhr- oder Transitabfertigung benötigt werden
RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt)
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