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Export im Binnenmarkt der Europäischen Union
Eckhard Höffner
Grundregel: Der Verkäufer trägt alle Kosten und auch alle Risiken bis zum Eintreffen der Ware an dem benannten Bestimmungsort. Diese Klauseln bedeuten somit die meisten Verpflichtungen für den Verkäufer. Für die Importfreimachung ist jedoch - mit Ausnahme von DDP - der Käufer zuständig. Dementsprechend muss der Verkäufer bei DDP die Einfuhrzölle und andere an die Einfuhr knüpfenden Abgabe in den Preis einkalkulieren. D-Klauseln sind bspw. bei Verträgen sinnvoll, bei denen der Verkäufer Montagearbeiten beim Käufer auszuführen hat.
DES und DEQ: ausschließlich See- oder Binnenschifftransport; DAF, DDU und DDP: jede Transportart.
- DAF
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Delivered At Frontier - Geliefert Grenze (benannter Grenzort) Der Verkäufer trägt die Transportkosten und -risiken bis zur Grenze. Die Ware ist nicht entladen und befindet sich auf dem Transportmittel des Verkäufers. Der Begriff »Grenze« umfasst dabei alle möglichen Grenzen. Deshalb muss die Grenze bzw. der Grenzort ausdrücklich definiert sein. Der Verkäufer muss die Ware zur Ausfuhr freimachen.
- Verkäufer:
- Bereitstellen der Ware an der benannten Grenze
- Besorgen eines Dokuments, das dem Käufer die Übernahme der Ware an der Grenze ermöglicht oder Beihilfe zur Beschaffung eines Durchfrachtdokuments
- Regeln der Exportabfertigung
- Käufer:
- Übernahme der Ware und des Weitertransportes an der benannten Grenze
- Besorgen der Einfuhrbewilligung
- Erforderliche Dokumente:
- Handelsrechnung
- Liefernachweis (u. U. Durchfrachtdokument)
- Zusätzliche Dokumente:
- Dokumente, die für die Einfuhr- oder Transitabfertigung benötigt werden
- DES
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Delivered Ex Ship - Geliefert ab Schiff (benannter Bestimmungshafen) Der Verkäufer hat dem Käufer die Ware im Bestimmungshafen zur Verfügung zu stellen und zur Ausfuhr freizumachen. Der Verkäufer hat die Transportkosten und -risiken bis zum Bestimmungshafen zu tragen. Die Entladung ist Aufgabe des Käufers.
- Verkäufer:
- Bereit stellen der Ware an Bord des Schiffes im Bestimmungshafen
- Beschaffen der Dokumente, die dem Käufer die Warenübernahme vom Schiff ermöglichen (Konnossement
, Auslieferungsauftrag)
- Regeln der Exportabfertigung
- Käufer:
- Übernehmen der Ware vom Schiff im Bestimmungshafen
- Besorgen der Einfuhrbewilligung
- Erforderliche Dokumente:
- Handelsrechnung
- Konnossement oder Auslieferungsauftrag
- Zusätzliche Dokumente:
- Dokumente, die für die Einfuhr- oder Transitabfertigung benötigt werden
- DEQ
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Delivered Ex Quay - Geliefert ab Kai (benannter Bestimmungsort) Die Klausel entspricht DES, jedoch mit dem Unterschied, dass der Verkäufer zusätzlich die Kosten und das Risiko der Entladung trägt. Der Käufer übernimmt die Importfreimachung, trägt alle Importabgaben wie Zölle.
- Verkäufer:
- Zur-Verfügung-Stellen der Ware am Kai des benannten Bestimmungshafens
- Beschaffen der Dokumente, die es dem Käufer ermöglichen, die Ware ab Kai zu übernehmen (Konnossement, Auslieferungsauftrag)
- Regeln der Exportabfertigung
- Käufer:
- Übernehmen der Ware am Kai des Bestimmungshafens
- Besorgen der Einfuhrbewilligung
- Erforderliche Dokumente:
- Handelsrechnung
- Konnossement oder Auslieferungsauftrag
- Zusätzliche Dokumente:
- Dokumente, die für die Einfuhr- oder Transitabfertigung benötigt werden
- DDU
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Delivered Duty Unpaid - Geliefert unverzollt (benannter Bestimmungsort) Der Verkäufer liefert dem Käufer die Ware unverzollt und nicht entladen an den genannten Bestimmungsort (auch an die Niederlassung des Käufers). Ab dann gehen die Kosten und die Risiken des Transports über. Exportfreimachung hat der Verkäufer vorzunehmen, Importfreimachung der Käufer.
- Verkäufer:
- Zur-Verfügung-Stellen der Ware am benannten Bestimmungsort
- Beschaffen der Dokumente, die dem Käufer die Warenübernahme ermöglichen
- Regeln der Exportabfertigung
- Käufer:
- Übernehmen der Ware vom benannten Bestimmungsort
- Regeln der Importabfertigung
- Erforderliche Dokumente:
- Handelsrechnung
- Dokumente, die für die Übernahme der Ware benötigt werden
- Zusätzliche Dokumente:
- Dokumente, die für die Einfuhr- oder Transitabfertigung benötigt werden
- DDP
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Delivered Duty Paid - Geliefert verzollt (benannter Bestimmungsort) DDP enthält die meisten Verpflichtungen für den Exporteur. Der Verkäufer hat das Transportrisiko und die Transportkosten bis zum benannten Bestimmungsort zu tragen, muss den Beförderungsvertrag abschließen, auch die Transportkosten im Land des Importeurs. Er kommt auch für die Freimachung zur Einfuhr auf, das heißt, er trägt auch die Einfuhrabgaben des Bestimmungslandes. Sie entspricht folgender Pflichtenverteilung:
- Verkäufer:
- Zur-Verfügung-Stellen der Ware am benannten Bestimmungsort
- Beschaffen der Dokumente, die dem Käufer die Warenübernahme ermöglichen
- Regeln der Export- und Importabfertigung
- Käufer:
- Übernahme der Ware vom benannten Bestimmungsort
- Erforderliche Dokumente:
- Handelsrechnung
- Dokumente, die für die Übernahme der Ware benötigt werden
- Importlizenz, falls notwendig
RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt)
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