NewsletterAktuellesDatenbankBuchauswahlForumSuchen
Albanien
Armenien
Aserbaidschan
Belarus
Bosnien Herzegowina
Bulgarien
Estland
Georgien
Kasachstan
Kirgisistan
Kroatien
Lettland
Litauen
Mazedonien
Moldau
Polen
Rumänien
Russland
Serbien & Montenegro
Slowakei
Slowenien
Tadschikistan
Tschechien
Turkmenistan
Ukraine
Ungarn
Usbekistan

Export im Binnenmarkt der Europäischen Union

Eckhard Höffner

Produkthaftung in internationalen Fällen

In jedem internationalen Fall stellt sich die Frage, welches Gericht zuständig ist. Dabei kann die Frage, in welchem Land das Gericht sitzt, von besonderer Bedeutung sein. Bekannt geworden ist der Fall, in dem deutsche Aktionäre in einer Sammelklage gegen die Telekom AG wegen angeblich unzureichender Angaben im Verkaufsprospekt in den USA klagen wollten, obwohl kein amerikanischer Bezug vorhanden ist: Käufer, Börse und Unternehmen sind in Deutschland. Gleichwohl wird erkennbar, dass die Geschädigten versuchen in den Vereinigten Staaten zu klagen, weil dort die Schadensersatzbeträge ein Vielfaches von dem betragen können, was etwa in Deutschland zugesprochen wird. Dieses gemeinhin unerwünschte Vorgehen wird oftmals »forum shopping« genannt - so wie man bei Konstruktionen zur Wahl von Doppelbesteuerungsabkommen von »treaty shopping« spricht.

Welches Gericht zuständig ist, bestimmt oftmals auch, welches Recht zur Anwendung kommen kann.[*] Bei der Wahl des zuständigen Gerichts wird der Kläger von seinem Ziel ausgehen, das in der Regel die Erlangung einer möglichst hohen Schadensersatzsumme ist. Hierzu muss er im Zweifel einen vollstreckbaren Titel erlangen, der auch durchgesetzt werden kann. Wer ein Urteil eines ausländischen Gerichts hat, kann damit in Deutschland noch keine Vollstreckung einleiten. Hierzu muss das ausländische Urteil von deutschen Gerichten erst anerkannt und für vollstreckbar erklärt werden.

Die folgende Darstellung geht konzentriert auf die mit der Produkthaftung zusammenhängenden Fragen ein. Sowohl der internationalen Zuständigkeit als auch der Frage, welches staatliche Recht auf ein Rechtsverhältnis angewendet wird, sind eigene Abschnitte gewidmet.



Unterabschnitte

RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt)

EU Geschichte
Überblick Nizzavertrag
EG-Vertrag (PDF)
Nizza-Vertrag (PDF) Strategiepapier 2002
Strategiepapier 2001
EU: Export im Binnenmarkt
EU: Freier Warenverkehr
EU: CE-Kennzeichnung
Gerichtszuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen
Zusammenarbeit bei Beweisaufnahmen
KartellverfahrensVO
Kartellrecht
Produkthaftung
NACE Revision 1.1
Statistiken (Handel)
Rechnungslegung
EU Osterweiterung
EU Institutionen
allg. Osteuropa/GUS
Bücher
Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Kontakt | Mediadaten | English Version