![]() |
|
|||||||||||||
|
|
Export im Binnenmarkt der Europäischen UnionEckhard HöffnerProdukthaftung in internationalen FällenIn jedem internationalen Fall stellt sich die Frage, welches Gericht zuständig ist. Dabei kann die Frage, in welchem Land das Gericht sitzt, von besonderer Bedeutung sein. Bekannt geworden ist der Fall, in dem deutsche Aktionäre in einer Sammelklage gegen die Telekom AG wegen angeblich unzureichender Angaben im Verkaufsprospekt in den USA klagen wollten, obwohl kein amerikanischer Bezug vorhanden ist: Käufer, Börse und Unternehmen sind in Deutschland. Gleichwohl wird erkennbar, dass die Geschädigten versuchen in den Vereinigten Staaten zu klagen, weil dort die Schadensersatzbeträge ein Vielfaches von dem betragen können, was etwa in Deutschland zugesprochen wird. Dieses gemeinhin unerwünschte Vorgehen wird oftmals »forum shopping« genannt - so wie man bei Konstruktionen zur Wahl von Doppelbesteuerungsabkommen von »treaty shopping« spricht. Welches Gericht zuständig ist, bestimmt oftmals auch, welches Recht zur Anwendung kommen kann. Die folgende Darstellung geht konzentriert auf die mit der Produkthaftung zusammenhängenden Fragen ein. Sowohl der internationalen Zuständigkeit als auch der Frage, welches staatliche Recht auf ein Rechtsverhältnis angewendet wird, sind eigene Abschnitte gewidmet. Unterabschnitte RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt) |
| Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Kontakt | Mediadaten | |
||