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Export im Binnenmarkt der Europäischen UnionEckhard HöffnerBeschreibung des BinnenmarktsDie Europäische Union wächst und entwickelt sich immer weiter. Man bekommt den Eindruck, die EU sei seit dem Ende der so genannten Eurosklerose einem ständigen Druck zur Fortentwicklung und Erweiterung unterworfen. Da sich einzelne Staaten teilweise an Projekten der Europäischen Union nicht beteiligen, gibt es unterschiedliche Räume, in denen unterschiedliche Regelungen bzw. unterschiedliche Freiheiten herrschen. Wir wollen diese kurz vorstellen, denn teils ergeben sich daraus Unterschiede, die von Bedeutung sein können. Offensichtlich ist dies bei dem Handel mit Staaten, die den Euro nicht eingeführt haben. Der freie Warenverkehr ist eine der Säulen des Binnenmarktes und wird im Wesentlichen durch Artikel 28, 29 und 30 EG-Vertrag gewährleistet. Diese Artikel untersagen im innergemeinschaftlichen Handel mengenmäßige Beschränkungen sowie alle Maßnahmen gleicher Wirkung. Die Artikel 28 bis 30 EG-Vertrag schreiben den Grundsatz des freien Warenverkehrs fest, der besagt, dass die Mitgliedstaaten in den nicht harmonisierten Bereichen keine Handelsschranken aufrechterhalten oder errichten können, es sei denn, es handelt sich um bestimmte Ausnahmefälle. Es existieren innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zwei grundsätzlich unterschiedliche Regelungsarten. Der Warenhandel in der EU ist ungefähr gleichmäßig aufgeteilt; die Hälfte fällt unter das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung und die andere Hälfte unter die technische Harmonisierung auf EU-Ebene. Diese beiden Formen gab es schon vor 1993, dem Beginn des Binnenmarkts - durch den Binnenmarkt wurde aber der Druck erhöht, auch die verbleibenden Hindernisse weitgehend zu beseitigen.
Allerdings ist der Binnenmarkt noch nicht vollendet wie man es etwa von den Vereinigten Staaten kennt. Hier sind nicht nur Sprachunterschiede zu nennen. Vieles ist zwar inzwischen selbstverständlich geworden, jedoch wissen die Marktteilnehmer oftmals nicht, wie weit die Harmonisierung bereits fortgeschritten ist. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen tun sich schwer, die Chancen des EU-Binnenmarkts für sich zu nutzen. Viele sehen nur die Nachteile und die zusätzlichen Probleme. Meist liegt der Grund an fehlenden Informationen darüber, wie man die neuen Märkte als Absatzgebiet gewinnt. Dabei können die Unternehmen in vielen Bereichen auf gesetzliche Regelungen treffen, die sich nicht von denen ihres Heimatstaates unterscheiden. Unterabschnitte
RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt) |
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