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Export im Binnenmarkt der Europäischen UnionEckhard HöffnerEuropäische GemeinschaftDie Europäische Gemeinschaft, kurz auch EU15 genannt, umfasst die Staaten Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Schweden, Portugal und Spanien. Bereits heute, 2003, umfasst der europäische Binnenmarkt einen Raum von 380 Mio. Bürgern. Er ist damit größer als der der Vereinigten Staaten mit rd. 290 Mio. Einwohnern, selbstverständlich kleiner als China (1,283 Milliarden) und Indien (1,042 Milliarden). Durch die Osterweiterung 2004 wird die Union zunächst um weitere 10 Staaten vergrößert. In der ersten Runde der Osterweiterung mit den Staaten Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern kommen weitere rd. 80 Mio. Bürger (insgesamt rd. 453 Mio. Bürger) hinzu. Für 2007 ist der Betritt von Rumänien und Bulgarien ins Auge gefasst, während mit der Türkei noch erhebliche politische Schwierigkeiten bestehen, etwa im Hinblick auf die Behandlung von Gefangenen, die Todesstrafe, Folter, die Kurdenproblematik, Gleichheit von Mann und Frau, Religionsfreiheit oder Pressefreiheit. Die ehemaligen Staaten der Bundesrepublik Jugoslawien Durch die Europäische Union ist ein neuer Bereich der Rechtsordnung entstanden, das supranationale Recht der Europäischen Gemeinschaften. Dieses Recht ist eine neue eigenständige Rechtsordnung, die über dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten steht und gegenüber dem nationalen Recht Vorrang hat. Neben den drei staatlichen Gewalten der Mitgliedstaaten wurden auf einer höheren Ebene ebenfalls die drei klassischen staatlichen Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative geschaffen. Die unter dem Oberbegriff EU zusammengefassten Gemeinschaften sind neben den Mitgliedstaaten als Völkerrechtssubjekte auf der Ebene des Völkerrechts handlungsfähig und können durch völkerrechtliche Verträge Rechte und Pflichten begründen. Die meisten der im Folgenden dargestellten Regelungen fallen in den Bereich der Europäischen Gemeinschaft. Wie bereits erwähnt, beruhen über 70 % der Gesetzgebungstätigkeit Deutschlands im Wirtschaftsrecht auf EU-Regelungen. Von den im Folgenden genannten Bereichen fallen etwa das Schengen-Abkommen, die Regelungen zur Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von zivilrechtlichen Urteilen, der Euro, das UN-Kaufrecht oder die Incoterms nicht in den Bereich der gesamten Europäischen Union. Es handelt sich zwar teilweise um EU-Regelungen, jedoch nehmen nicht alle Staaten an den jeweiligen Regelungen teil. Die wichtigen Bereiche Warenverkehrsfreiheit RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt) |
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