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Export im Binnenmarkt der Europäischen UnionEckhard HöffnerSchengen-ZoneDie Bürger der Mitgliedstaaten können sich frei in der gesamten EU bewegen (reisen, wohnen), sofern sie im Besitz eines gültigen Reisepasses bzw. Personalausweises sind. Unter dem Begriff Schengen werden verschiedene, aber zusammenhängende Komplexe verstanden. Das Schengener Abkommen wurde am 14. Juni 1985 von Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden in Schengen unterzeichnet. Ziel des Abkommens war die Abschaffung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen. Das Schengener Übereinkommen wurde dann am 19. Juni 1990 von diesen fünf Staaten unterzeichnet und legt die Bedingungen für die Anwendung und die Garantien für die Umsetzung des freien Personenverkehrs fest. Insbesondere werden die Kontrollen an den Binnengrenzen zu oder zwischen den Mitgliedstaaten erst dann abgeschafft, wenn alle Voraussetzungen für die Gewährleistung angemessener Sicherheitsgarantien für alle europäischen Bürger erfüllt sind. Italien hat beide Abkommen 1990 unterzeichnet, Spanien und Portugal 1991, Griechenland 1992, Österreich 1995 und Dänemark, Finnland und Schweden 1996. Island und Norwegen sind ebenfalls Vertragsparteien. Die Regelungen für die Schengen-Zone sind 1999 für Griechenland und 2001 für Dänemark, Schweden und Finnland in Kraft getreten; Großbritannien und Irland nehmen nicht teil. Der Verzicht auf Personenkontrollen an den Grenzen zu den neuen Mitgliedstaaten soll erst dann erfolgen, wenn gewährleistet ist, dass dies nicht zu einer Einschränkung der öffentlichen Sicherheit für die Bürger führt. Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist, dass die künftigen Außengrenzen der Union ebenso wirksam überwacht werden, wie die derzeitigen Außengrenzen heute von den Schengen-Ländern kontrolliert werden. Das Schengensystem wurde im Rahmen des Amsterdamer Vertrages in den EG-Vertrag integriert RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt) |
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