Export im Binnenmarkt der Europäischen Union
Eckhard Höffner
Im Folgenden geht es um technische Normen. Normen sind - einfach ausgedrückt - Regeln der Technik, die in einem Verfahren, das sich Normung nennt, verabschiedet werden. Sie müssen entsprechend dem Fortschritt von Wissenschaft und Technik ständig weiterentwickelt werden. Technischen Normen werden nicht vom Gesetzgeber erlassen; sie sind zumeist unverbindlicher Natur. Es sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Gleichwohl kommt den Normen in der Praxis erhebliche Bedeutung zu, da sie den Stand der Technik und Wissenschaft widerspiegeln sollen.
Zu Beginn der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gab es zumeist nationale Normen, die in den einzelnen Staaten sowohl im Hinblick auf die Regelungsmethode als auch im Hinblick auf die jeweiligen Spezifikationen voneinander abwichen. Die Gemeinschaft hat im Laufe der Jahre in zahlreichen Bereichen Normen erlassen oder vorhandene Normen in das eigene, europäische Normenwerk übernommen. Die Entwicklung der europäischen Normen ist zugleich ein Prozess fortschreitender Harmonisierung, da die nationalen Bestimmungen verdrängt werden.
Wie bereits ausgeführt, darf jedes in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte oder in Verkehr gebrachte Erzeugnis grundsätzlich genauso (und unter den gleichen Bedingungen) wie die den nationalen Normen entsprechenden (inländischen) Erzeugnisse ohne jegliche Beschränkung verkauft werden.
Fehlt es allerdings an einer Harmonisierung im Hinblick auf die konkreten Anforderungen an das Erzeugnis auf Gemeinschaftsebene, so steht es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs einem Mitgliedstaat in gewissen Grenzen frei, vor dem ersten Inverkehrbringen ein Erzeugnis, das in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellt oder in Verkehr gebracht wurde , einem erneuten Untersuchungs- und Zulassungsverfahren zu unterwerfen. Ferner können unterschiedliche Anforderungen auch dazu führen, dass Erzeugnisse aus einem Mitgliedstaat in einem anderen nicht oder nur nach Veränderungen verkehrs- und marktfähig sind.
Die deutsche Rechtsprechung geht im Hinblick auf die DIN-Normen von Grundsätzen aus, die der BGH 1998 klar dargestellt hat. Die dortigen Ausführungen zu Mängeln im Werkvertragsrecht gelten im Prinzip auch nach dem Inkrafttreten des SchRModG und auch - mit einigen Einschränkungen - für Kaufverträge.
Nach std. Rspr. des BGH ist die geschuldeten Leistung zunächst durch Auslegung des Vertrags zu ermitteln. Lassen sich dazu keine Feststellungen treffen, kommt es darauf an, ob die Ware mit Fehlern behaftet ist, die die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik von erheblicher Bedeutung. Das Einhalten der technischen Normen stellt nur eine widerlegbare Vermutung dafür dar, dass der Gegenstand den Vorgaben der Technik entspricht. Diese Vermutung ist widerlegt, wenn die technische Entwicklung über die Normen hinweggegangen ist. Die DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Die Mangelfreiheit darf also nicht ohne weiteres einer Norm entnommen werden, da dies den Normen eine ihnen nicht zustehende Rechtsnormqualität zusprechen würde. Maßgebend ist nicht, welche DIN-Norm gilt, sondern ob die Leistung den anerkannten Regeln der Technik entspricht. DIN-Normen können die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben oder hinter diesen zurückbleiben.
Technische Normen - obwohl nicht zwingender Natur - werden von den Wirtschaftsteilnehmern, Behörden, Sachverständigen und Gerichten ständig genutzt. Bei Produkten, die den technischen Normen entsprechen, wird zunächst vermutet, dass das Produkt verkehrsfähig und mangelfrei ist.
Unterschiedliche nationale technische Normen und die sich hierauf beziehenden Rechtsvorschriften können somit schwere Handelshemmnisse darstellen, wenn Produkte nach dem eigenen nationalen Standard in einem anderen Staat wegen dort geltenden anderen Standards nicht veräußert werden können. Wenn hingegen staatenübergreifend grundlegende Standards gelten, können die Produkte aus verschiedenen Staaten mit Preis, Qualität, Ausstattung, Funktionalität oder etwa Gestaltung konkurrieren. Die Unternehmen müssen nicht die Produkte den jeweiligen nationalen Standards anpassen, was die Produktionskosten erheblich verringern kann.
RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt)
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