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Export im Binnenmarkt der Europäischen UnionEckhard HöffnerTechnische HarmonisierungDa durch national unterschiedliche Normen der innergemeinschaftliche Handel erschwert wurde, wurden gemeinschaftsweite Regelungen erlassen. Das Verfahren für den Erlass solcher Normierungen war aber wegen der technischen Regelungstiefe sehr komplex. Dies wurde noch dadurch erschwert, dass eine Zustimmung aller Mitgliedstaaten erforderlich war. Wie im vorhergehenden Abschnitt bereits erwähnt, gelten im Hinblick auf den internationalen Warenhandel die Bestimmungen der Art. 28-30 EG-Vertrag Sind Regelungen der Europäischen Gemeinschaft für das betreffende Produkt erlassen worden, so können Produkte, die diesen Vorschriften entsprechen, EU-weit in den Verkehr gebracht werden. Hier gibt es den früheren Ansatz, bei dem verbindliche Normen EU-weit erlassen werden. Die alte Herangehensweise mit EU-weit einheitlichen verbindlichen Normen und/oder einer EU-weiten Marktzulassung betrifft insbesondere Kraftfahrzeuge, das Bauwesen, Lebensmittel, pharmazeutische und chemische Erzeugnisse. Soweit Produkte einer verbindlichen EU-rechtlichen Normierung unterliegen, müssen die Produkte beim Export in andere EU- oder EWR-Staaten mit den entsprechenden Normen übereinstimmen. Gleiches gilt für den Import, wobei es gleichgültig ist, ob die Produkte aus anderen Mitgliedstaaten oder aus Drittstaaten importiert werden. Hingegen müssen Produkte für den Export in Staaten außerhalb des EWR-Raumes den im Exportstaat geltenden Vorschriften entsprechen:
Ferner ist EU-weit einheitlich das Zulassungsverfahren geregelt. Das Genehmigungsverfahren gilt für Typen von Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten. Für die einzelnen Bauteile wird eine Fahrzeug-Typgenehmigung von den Mitgliedstaaten erteilt. Für den Verkauf, das Inverkehrbringen und die Zulassung der betreffenden Fahrzeuge ist eine gültige Übereinstimmungsbescheinigung erforderlich, die vom Hersteller auf der Grundlage der Fahrzeugtypgenehmigungen erstellt werden muss. Hier müssen die Hersteller sich an die detaillierten technischen Vorgaben der technischen Normen halten, um ein in der EU verkehrsfähiges Produkt auf den Markt bringen zu können. RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt) |
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