NewsletterAktuellesDatenbankBuchauswahlForumSuchen
Albanien
Armenien
Aserbaidschan
Belarus
Bosnien Herzegowina
Bulgarien
Estland
Georgien
Kasachstan
Kirgisistan
Kroatien
Lettland
Litauen
Mazedonien
Moldau
Polen
Rumänien
Russland
Serbien & Montenegro
Slowakei
Slowenien
Tadschikistan
Tschechien
Turkmenistan
Ukraine
Ungarn
Usbekistan

Export im Binnenmarkt der Europäischen Union

Eckhard Höffner

Neues Konzept der EG (CEN)

Die EU-Kommission hat in den 80er-Jahren erkannt, dass die richtlinienspezifische Normung nicht erfolgreich durchgehalten werden kann. Da die jeweiligen Mitgliedstaaten im Laufe der Jahre unterschiedliche Methoden der Normierung und unterschiedliche Standards entwickelt haben und die jeweilige Industrie sich auf die nationalen Normen eingestellt hat, war es kaum möglich, einen Konsens zwischen allen Mitgliedstaaten über komplexe und detaillierte technische Vorschriften zu erreichen. Aus diesem Grund wurde beschlossen, ein neues europäisches Normensystem zu schaffen, auf das in der nationalen Gesetzgebung Bezug genommen werden kann. 1985 wurde die neue Konzeption auf dem Gebiet der technischen Harmonisierung und Normung festgelegt[*], deren wesentliche Aspekte im Folgenden besprochen werden.

Wie sich aus der Entschließung des Rates vom 28. Oktober 1999 zur Funktion der Normung in Europa ergibt, wird bis auf weiteres daran festgehalten:

  • dass die Normung eine freiwillige, vom Konsens getragene Tätigkeit ist, die von den und für die interessierten Parteien auf der Grundlage von Offenheit und Transparenz im Rahmen unabhängiger und anerkannter Normungsorganisationen durchgeführt wird und zur Verabschiedung von Normen führt, deren Befolgung freiwillig ist (Ziffer 11), und
  • dass das zur Vollendung des einheitlichen Binnenmarkts geschaffene Neue Konzept, das das staatliche Instrument der Richtlinie mit freiwillig anzuwendenden europäischen Normen verbindet, sich bewährt hat und weiter anzuwenden ist (Ziffer 20).
Der Rat hat zugleich die Kommission aufgefordert, systematisch zu prüfen, ob das Prinzip des Neuen Konzepts nach Möglichkeit als ein Mittel zur Verbesserung und Vereinfachung der Rechtsvorschriften auf bisher nicht abgedeckte Sektoren angewandt werden kann. Der neue Ansatz wurde durch eine Entschließung vom 7. Mai 1985 des Rates der Europäischen Union eingeleitet. Er hat die Verabschiedung von unverbindlichen Normen in zahlreichen Bereichen ermöglicht. Die in diesem Rahmen erstellten europäischen Normen begründen die Vermutung der Übereinstimmung mit den europäischen Rechtsvorschriften. Daneben beanspruchen aber weiterhin die Normen, die nach der so genannten »alten Herangehensweise« erlassen wurden, Geltung.
RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt)

EU Geschichte
Überblick Nizzavertrag
EG-Vertrag (PDF)
Nizza-Vertrag (PDF) Strategiepapier 2002
Strategiepapier 2001
EU: Export im Binnenmarkt
EU: Freier Warenverkehr
EU: CE-Kennzeichnung
Gerichtszuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen
Zusammenarbeit bei Beweisaufnahmen
KartellverfahrensVO
Kartellrecht
Produkthaftung
NACE Revision 1.1
Statistiken (Handel)
Rechnungslegung
EU Osterweiterung
EU Institutionen
allg. Osteuropa/GUS
Bücher
Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Kontakt | Mediadaten | English Version