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Export im Binnenmarkt der Europäischen UnionEckhard HöffnerUnterabschnitte RichtlinienÜberblickDie Richtlinien decken insbesondere die Anforderungen zum Schutz vor Gefahren ab. Die Mitgliedstaaten können nicht im gleichen Bereich, jedoch auf anderen Gebieten zusätzliche Anforderungen stellen, etwa im Bereich zum Schutz von Arbeitnehmern, Verbrauchern oder der Umwelt. Diese nationalen Vorschriften dürfen jedoch keine Veränderungen des Produkts oder der Bedingungen für das Inverkehrbringen verlangen. So können etwa auf der Verpackung besondere Hinweise erforderlich sein. Das wesentliche Ziel - baugleiche Produkte innerhalb des Binnenmarkts verkehrsfähig zu machen - soll hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Die von der Gemeinschaft erlassenen Richtlinien nach dem neuen Konzept decken folgende Bereiche ab:
Von den im Folgenden aufgezählten Richtlinien unterfallen nicht alle unmittelbar der so genannten »neuen Konzeption«. Zu nennen sind die Regelungen zur Produkthaftung, die Geräuschimmissionen und die Vorschaltgeräte. Nach den Regelungen zur allgemeinen Produktsicherheit (Richtlinie 92/59/EWG Ferner führt die Website die Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle Die nachfolgende Aufstellung zeigt die bislang erlassenen Richtlinien.
Da die Richtlinien alle Gefahren im Zusammenhang mit dem öffentlichen Interesse abdecken sollen, ist es zur Einhaltung der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften oft erforderlich, dass mehrere Richtlinien und auch andere Vorschriften des Gemeinschafs- und nationalen Rechts angewendet werden. Deutsche UmsetzungDie Richtlinien sind in Deutschland in nationales Recht umgesetzt worden. Nach dem neuen Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, das in 2004 in Kraft treten wird, werden die Verordnung übernommen. Hierzu gehören: Verordnungen zum Gerätesicherheits-Gesetz (GSGV):
Als eigenständige Gesetze bzw. Verordnungen wurden erlassen:
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