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Export im Binnenmarkt der Europäischen Union

Eckhard Höffner

Unterabschnitte

Richtlinien

Überblick

Die Richtlinien decken insbesondere die Anforderungen zum Schutz vor Gefahren ab. Die Mitgliedstaaten können nicht im gleichen Bereich, jedoch auf anderen Gebieten zusätzliche Anforderungen stellen, etwa im Bereich zum Schutz von Arbeitnehmern, Verbrauchern oder der Umwelt. Diese nationalen Vorschriften dürfen jedoch keine Veränderungen des Produkts oder der Bedingungen für das Inverkehrbringen verlangen. So können etwa auf der Verpackung besondere Hinweise erforderlich sein. Das wesentliche Ziel - baugleiche Produkte innerhalb des Binnenmarkts verkehrsfähig zu machen - soll hierdurch nicht beeinträchtigt werden.

Die von der Gemeinschaft erlassenen Richtlinien nach dem neuen Konzept decken folgende Bereiche ab:

  • Spielzeug
    • Sicherheit von Spielzeug
    • Baby- und Spielzeugartikel aus phthalat-haltigem Weich-PVC
  • Kosmetische Mittel
    • Kosmetische Mittel
    • Amtliche Kontrollen kosmetischer Mittel
  • Maschinen
    • Sicherheit von Maschinen
    • Sicherheit von Maschinen: bewegliche Maschinen und Hebezeuge
    • Seilbahnen zur Personenbeförderung[*]
    • Persönliche Schutzausrüstungen
    • Aufzüge
    • Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Druckgeräte
    • Druckgeräte
    • Einfache Druckbehälter
  • Medizinprodukte
    • Medizinprodukte
    • Aktive implantierbare elektromedizinische Geräte
    • Medizinische Geräte für die In-vitro-Diagnose
  • Elektrische/elektronische Geräte und Gasverbrauchseinrichtungen
    • Haushaltsgeräte: Kennzeichnung
    • Haushaltskühlgeräte
    • Neue Warmwasserheizkessel
    • Gasverbrauchseinrichtungen
    • Leistungsanforderungen an Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen
    • Elektrische Betriebsmittel niedriger Spannung
    • Elektromagnetische Verträglichkeit von elektrischen und elektronischen Geräten
  • Informationstechnologie und Telekommunikation
  • Verschiedenes
    • Nichtautomatische Wiegevorrichtungen
    • Edelmetalle
    • Sportboote
    • Kennzeichnung von Schuhen
    • Sprengstoffe für zivile Zwecke
    • Normung: Information und Telekommunikation
  • Bauprodukte

    Bauprodukte müssen im Gegensatz zu den zuvor genannten Bereichen den technischen Normen entsprechen, um mit der CE-Kennzeichnung versehen werden zu dürfen.

Auf der Website zur neuen Konzeption[*], wo die Europäische Kommission, die EFTA, das CEN, das CENELEC und das ETSI die jeweils aktuellen Informationen anbieten, waren im August 2003 insgesamt 21 Richtlinien aufgeführt. Nicht dazu gehören die Regelungen zur Produkthaftung, Geräuschimmissionen, Produktsicherheit sowie Vorschaltgeräte.

Von den im Folgenden aufgezählten Richtlinien unterfallen nicht alle unmittelbar der so genannten »neuen Konzeption«. Zu nennen sind die Regelungen zur Produkthaftung, die Geräuschimmissionen und die Vorschaltgeräte. Nach den Regelungen zur allgemeinen Produktsicherheit (Richtlinie 92/59/EWG[*]) kann keine CE-Kennzeichnung vergeben werden. Die Richtlinie über die Bauprodukte erlaubt hingegen die CE-Kennzeichnung, obwohl dort verbindliche technische Normen entsprechend der alten Konzeption vorgesehen sind.

Ferner führt die Website die Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle[*] sowie die Richtlinien über Schiffsausrüstung (96/48/EG) und Hochgeschwindigkeitsbahnen (96/48/EG) auf, die keine CE-Kennzeichnung, dafür eine andere Konformitätskennzeichnung ermöglichen.

Die nachfolgende Aufstellung zeigt die bislang erlassenen Richtlinien.

Produkte Richtlinie Dt. Recht
Aktive implantierbare medizinische Geräte RL 90/385/EWG, 93/42/EWG, 93/68/EWG über aktive implantierbare medizinische Geräte MPG
Aufzüge RL 95/16/EG über Aufzüge 12. GSGV
Bauprodukte RL 89/106/EWG, 93/68/EWG über Bauprodukte BauPG
Druckgeräte RL 97/23/EG über Druckgeräte 14.GSGV
Einfache Druckbehälter RL 87/404/EWG, 90/488 EWG, 93/68/EWG über einfache Druckbehälter 6. GSGV
Elektromagnetische Verträglichkeit RL 89/336/EWG, 92/31/EWG, 93/68/EWG über elektromagnetische Verträglichkeit EMVG
Explosivstoffe RL 93/15/EWG über Explosivstoffe für zivile Zwecke WaffRV ÄndVO
Funk und Telekommunikation RL 1999/5/EG über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen FTEG
Gasverbrauchseinrichtungen RL 90/396/EWG, 93/68/EWG über Gasverbrauchseinrichtungen 7. GSGV
Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen RL 94/9/EG über Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen 11. GSGV
Geräuschemissionen RL 2000/14/EG über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen BImmSchV
Haushaltskühl- und -gefriergeräte RL 96/57/EG der europäischen Gemeinschaft über die Energieeffizienz von elektrischen Haushaltskühl- und -gefriergeräten EnVKG, EnVHV
In-vitro-Diagnostika RL 98/79/EG über In-vitro-Diagnostika MPG
Maschinen RL 98/37/EG, 98/79/EG über Maschinen 9. GSGV
Medizinprodukte RL 93/42/EWG, 98/79/EWG, 2000/70/EG über Medizinprodukte MPG
Nichtselbsttätige Waagen RL 90/384/EWG der europäischen Gemeinschaft über nichtselbsttätige Waagen EichO
Niederspannung RL 73/23/EWG, 93/68/EWG für Geräte mit bestimmten Spannungsgrenzen 1. GSGV
Persönliche Schutzausrüstungen RL 89/686/EWG, 93/68/EWG, 93/95/EWG, 96/58/EG über persönliche Schutzausrüstungen 8. GSGV
Produkthaftung RL 85/374/EWG der europäischen Gemeinschaft zur Produkthaftung, (ÄnderungsRL) RL 199/34/EG der europäischen Gemeinschaft zur Änderung der RL 85/374/EWG (Produkthaftung) ProdHaftG
Produktsicherheit (Neufassung) RL 2001/95/EG zur allgemeinen Produktsicherheit (alte RL: RL 92/59/EWG). ProdSichG
Seilbahnen RL 2000/9/EG über Seilbahnen für den Personenverkehr
Spielzeug RL 88/378/EWG, 93/68/EWG über die Sicherheit von Spielzeug 2. GSGV
Sportboote RL 94/25/EG über Sportboote 10. GSGV
Vorschaltgeräte RL 2000/55/EG über Energieeffizienzanforderungen an Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen EnVKG
Warmwasserheizkessel RL 92/42/EG, 93/68/EWG über die Wirkungsgrade von Warmwasserheizkesseln HeizAnlV


Die Richtlinien haben in der Regel den gleichen Aufbau. Im Anwendungsbereich wird festgelegt, welche (i) Produkte unter die Richtlinie fallen bzw. (ii) welche Gefahren durch die Richtlinie geregelt werden sollen. Die wesentlichen Anforderungen werden in den Anhängen zu den Richtlinien festgelegt und alles, was zur Erreichung des Ziels der Richtlinie notwendig ist.

Da die Richtlinien alle Gefahren im Zusammenhang mit dem öffentlichen Interesse abdecken sollen, ist es zur Einhaltung der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften oft erforderlich, dass mehrere Richtlinien und auch andere Vorschriften des Gemeinschafs- und nationalen Rechts angewendet werden.

Deutsche Umsetzung

Die Richtlinien sind in Deutschland in nationales Recht umgesetzt worden. Nach dem neuen Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, das in 2004 in Kraft treten wird, werden die Verordnung übernommen. Hierzu gehören:

Verordnungen zum Gerätesicherheits-Gesetz (GSGV):

  1. GSGV: Niederspannungs-Richtlinie (TechArbmGV 1)
  2. GSGV: Spielzeug (SpielzSiV)
  3. GSGV: Maschinenlärm
  4. GSGV: ./.
  5. GSGV: ./.
  6. GSGV: Druckbehälter
  7. GSGV: Gasverbrauchseinrichtungen
  8. GSGV: Persönliche Schutzausrüstungen
  9. GSGV: Maschinen
  10. GSGV: Sportboote
  11. GSGV: Explosionsschutz
  12. GSGV: Aufzüge
  13. GSGV: Aerosolverpackungen
  14. GSGV: Druckgeräte

Als eigenständige Gesetze bzw. Verordnungen wurden erlassen:

  • Gesetz über die allgemeine Produktsicherheit (ProdSichG)
  • Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)
  • Bauprodukte-Gesetz (BauPG)[*]
  • 32. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV)
  • Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG)
  • Heizanlagen-Verordnung (HeizAnlV)
  • Engergieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG)
  • Verordnung über Energiverbrauchshöchstwerte von Haushaltskühl- und -gefriergeräten (EnVHV)
  • Gesetz über Funkanlagen u. Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG)
  • Medizinprodukte-Gesetz (MPG)
  • Medizingeräte-Verordnung (MedGV)
  • Verordnung über die Änderung waffenrechtlicher Verordnungen (WaffRV ÄndVO)
  • Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (ElexV)

RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt)

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