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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der Slowakei

Einleitung

Der Europäische Rat von Kopenhagen stellte für die Bewerberländer im Juni 1993 die folgenden politischen Beitrittskriterien auf: ,,institutionelle Stabilität als Garantie für die demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten[*]``.

Die Kommission gelangte in ihrem Regelmäßigen Bericht 1997 über die Fortschritte der Slowakei auf dem Weg zum Beitritt zu folgendem Schluss:

,,Die Lage in der Slowakei wirft hinsichtlich der vom Europäischen Rat in Kopenhagen gestellten Bedingungen mehrere Probleme auf.

Kennzeichnend für das Funktionieren der slowakischen Institutionen ist, dass die Regierung die verfassungsmäßigen Befugnisse der übrigen Organe nicht genügend achtet und allzu oft die Rechte der Opposition ignoriert. Die anhaltende Spannung zwischen der Regierung und dem Staatspräsidenten ist ein Beispiel hierfür. Auch die Art und Weise, in der sich die Regierung erst vor kurzem anlässlich der Abstimmung vom 23. und 24. Mai 1997 über die Entscheidungen des Verfassungsgerichts und des Zentralen Referendumsausschusses hinweggesetzt hat, stellen die Stabilität der Institutionen unmittelbar in Frage. Verstärkt wird dies dadurch, dass der Opposition häufig die Mitwirkung am Funktionieren der Institutionen, namentlich der parlamentarischen Kontrolle, verwehrt wird.

Vor diesem Hintergrund geben die Aufgaben, zu denen Polizei und Geheimdienst von der Regierung eingesetzt werden, Anlass zur Besorgnis. Aus diesem Grund sind erhebliche Anstrengungen erforderlich, um die Unabhängigkeit der Justiz zu garantieren und sicherzustellen, dass sie unter befriedigenden Bedingungen ihre Funktion erfüllen kann. Die Effizienz des Kampfes gegen die Korruption muss noch verstärkt werden.

Auch die Behandlung der ungarischen Minderheit muss verbessert werden. Obwohl die slowakische Regierung sich verpflichtet hatte, das in der Verfassung vorgesehene Rahmengesetz über die Verwendung von Minderheitssprachen zu erlassen, liegt dieses Gesetz noch immer nicht vor. Die Lage der Roma (Zigeuner) verdient ebenfalls die Aufmerksamkeit der Regierung.

Zwar geht aus den vorstehenden Ausführungen hervor, dass der verfassungsmäßig verankerte institutionelle Rahmen der Slowakei einer parlamentarischen Demokratie entspricht und freie und faire Wahlen veranstaltet werden, doch ist die Bilanz hinsichtlich der Stabilität und deren Verankerung im politischen Leben nicht zufriedenstellend. Trotz der Empfehlungen, die die Europäische Union im Rahmen mehrerer Demarchen und Erklärungen an die Slowakei gerichtet hat, konnte keine spürbare Verbesserung festgestellt werden``.

Im Regelmäßigen Bericht 1999 zog sie dann die folgende Schlussfolgerung:

,,Dank der seit September 1998 eingeführten Änderungen erfüllt die Slowakei nunmehr die politischen Kriterien von Kopenhagen. Die Unabhängigkeit der Justiz wurde de facto verbessert, muss aber noch de jure konsolidiert werden, insbesondere durch eine Änderung der Verfassung, mit der die Probezeit für Richter beseitigt und die Verfahren für die Ernennung und Amtsenthebung geändert werden.

Fortdauernde Anstrengungen sind notwendig, um das stabile Funktionieren der demokratischen Einrichtungen zu sichern, die Bekämpfung von Kriminalität und Korruption zu intensivieren und die Minderheitenrechte zu schützen. Besondere Aufmerksamkeit sollte auch der Verbesserung der Situation der Roma und der Bekämpfung der ablehnenden Haltung in der Gesellschaft beigemessen werden``.

Im Regelmäßigen Bericht 2001 befand die Kommission:

In ihrem Bericht 1999 gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die Slowakei die politischen Kriterien erfüllt. Seither hat das Land beträchtliche Fortschritte gemacht und die Stabilität jener Institutionen weiter gefestigt und vertieft, die Demokratie, Rechtstaatlichkeit sowie den Schutz der Menschen- und Minderheitenrechte sicherstellen. Im letzten Jahr wurden weitere Schritte in diese Richtung unternommen. Die Slowakei erfüllt auch weiterhin die politischen Kriterien von Kopenhagen.

Hinsichtlich der Struktur und der Funktionsweise der Verwaltung wurden bedeutende Fortschritte erzielt. Der Rechtsrahmen für die Dezentralisierung der öffentlichen Verwaltung und das Gesetz über den öffentlichen Dienst wurden verabschiedet. Die Gesetze müssen nunmehr gebührend umgesetzt werden, damit die öffentliche Verwaltung in angemessener Weise die Schlüsselrolle wahrnehmen kann, die ihr in einer funktionierenden, auf Rechtsstaatlichkeit gegründeten Demokratie und bei der Unterstützung des Beitrittsprozesses zukommt.

Zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz wurden wichtige Schritte unternommen. Hierzu zählt insbesondere die Verfassungsänderung, mit der die vierjährige Probezeit für Richter abgeschafft wurde und die die Einsetzung eines Richterrates vorsieht. Diese Verfassungsänderung muss nun durch die diesbezügliche Primärgesetzgebung und in der Praxis umgesetzt werden, um bei der Justiz die Unparteilichkeit der Amtsausübung und politische Neutralität zu gewährleisten.

Weitere Fortschritte sind bei der Korruptionsbekämpfung zu verzeichnen, insbesondere durch die Umsetzung einer entsprechenden Regierungspolitik in konkrete Maßnahmen und die Erfüllung internationaler Verpflichtungen. Die Korruption stellt jedoch weiterhin ein ernstes Problem dar. Um die Korruptionsbekämpfung weiter zu verbessern, sollte die Slowakei die Umsetzung der Aktionspläne konsequent fortsetzen, die bestehenden Rechtsvorschriften mit Strenge durchsetzen und die geplanten Rechtsvorschriften vervollständigen, die Verwaltungskapazitäten stärken und die Koordination zwischen den beteiligten Einrichtungen verbessern.

Mit der Verfassungsreform wurden außerdem die Grundlagen für eine Stärkung der institutionellen Struktur der Slowakei im Bereich der Menschenrechte geschaffen. In diesem Zusammenhang muss jedoch auf das Verhalten der Polizei eingegangen werden, insbesondere im Zusammenhang mit Berichten über Misshandlungen.

Im Referenzzeitraum wurden bedeutende Anstrengungen unternommen, die Konzepte zum Schutz der Minoritäten weiter zu entwickeln und in die Tat umzusetzen, insbesondere hinsichtlich der Umsetzung der einschlägigen Regierungsstrategien. Positive Schritte wurden außerdem unternommen, um den Gebrauch und Schutz von Minderheiten und Sprachen zu fördern. Was die Roma-Minderheit angeht, so sollte die in den Jahren 1999 und 2000 angenommene Roma-Strategie verstärkt fortgesetzt und die erforderlichen finanziellen Mittel auf nationaler und lokaler Ebene bereitgestellt werden. In diesem Zusammenhang wird es wichtig sein, die Bemühungen im Kampf um die weitverbreitete Diskriminierung zu verstärken.

Die kurzfristigen Prioritäten aus den Beitrittspartnerschaften 1999 wurden im Bereich Modernisierung und Dezentralisierung der öffentlichen Verwaltung realisiert. Bedeutende Schritte wurden unternommen, um die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken, die auch zu den kurzfristigen Prioritäten zählte. Trotz weiterer positiver Maßnahmen wurden hinsichtlich der Lage der Roma-Minderheit (eine weitere kurzfristige Priorität) nur in begrenztem Maße erkennbare Fortschritte erzielt. Das gleiche gilt für die mittelfristigen Prioritäten aus der Beitrittspartnerschaft 1999, in denen die Fortsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich Minderheitensprachen und die Stärkung der Politiken sowie die Aufstockung der Haushaltsmittel für die Roma-Minderheit gefordert wurden.

Im folgenden Abschnitt wird die Entwicklung in der Slowakei anhand der politischen Kriterien von Kopenhagen bewertet, wobei auch darauf eingegangen wird, wie Exekutive und Judikative allgemein funktionieren. Die diesbezügliche Entwicklung steht in vieler Hinsicht in einem engen Zusammenhang mit der Art und Weise, wie es der Slowakei gelingt, den Besitzstand umzusetzen, insbesondere im Bereich Justiz und Inneres. Nähere Informationen zum letztgenannten Aspekt enthält der entsprechende Abschnitt (Kapitel 24 ­ Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres) in Teil B.3.1. dieses Berichts.

© Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16
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