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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der SlowakeiParlamentWährend des Berichtszeitraums kam im Parlament die Umsetzung der im letzten Jahr verabschiedeten Verfassungsreform weiter voran. Im Dezember 2001 verabschiedete das Parlament das Gesetz über die Einrichtung des Amtes eines Bürgerbeauftragten und wählte den ersten Amtsträger. Im Februar 2002 wurde das Gesetz über das Verfassungsgericht, dessen Zuständigkeiten erweitert wurden, novelliert. Mit der Annahme des Gesetzes über den Richterrat im April 2002 wurden die Verfassungsbestimmungen über den Ausbau der Selbstverwaltung der Justiz umgesetzt. Ferner kam im Parlament eine Einigung über die Rechtsvorschriften zustande, mit denen die Umsetzung des Gemeinschaftsrechts dadurch erleichtert werden soll, dass der Regierung unter gewissen Voraussetzungen das Recht zugestanden wird, auf Erlasse zurück zu greifen.Im April 2002 ergänzte das Parlament die Sicherheits- und Verteidigungsstrategie vom vergangenen Jahr durch das Staatssicherheitsgesetz. Dieses Gesetz wurde von der Opposition weitgehend mitgetragen; dies beweist, dass die Integration des Landes in die EU im Parlament breite Unterstützung genießt. Die Opposition weigerte sich noch immer, die ihr nach den letzten Wahlen von 1998 angebotenen Vorsitze in 6 parlamentarischen Ausschüssen und Aufsichtsgremien wahr zu nehmen, was ihr das Wahrnehmen ihrer Oppositionstätigkeit erschwerte. Obwohl der Zersetzungsprozess der Parlamentsfraktionen fortschritt und die Zahl der unabhängigen Abgeordneten in die Höhe schnellte, ist es der breiten Regierungskoalition gelungen, eine gewisse politische Stabilität aufrecht zu erhalten, wie an Hand der bereits erwähnten Verabschiedung der wichtigsten Gesetzesvorlagen ersichtlich wurde. Insgesamt nahm das Parlament im Berichtszeitraum 232 Gesetzesvorlagen an. Die Ungewissheit bezüglich der Gültigkeit zweier sich widersprechender Präsidialamnestien dauerte wie in den vergangenen Jahren berichtet an. Die ExekutiveDie Slowakei hat mit der Umsetzung des Rechtsrahmens für die Reform der öffentlichen Verwaltung begonnen, über den wir im letzten Jahr berichtet haben. Im Zusammenhang mit dem Ausbau der selbstverwalteten Gebietskörperschaften, ein Schlüsselelement der Reform der öffentlichen Verwaltung in der Slowakei, fanden im Dezember 2001 die ersten Wahlen zu den Parlamenten der Selbstverwaltungsregionen und deren Regierungen statt. Die Wahlbeteiligung war extrem niedrig (unter 25 %); Wahlgewinner war größtenteils die Opposition. Das Gesetz über öffentliche Dienstleistungen und das Gesetz über den Öffentlichen Dienst, mit denen der öffentliche Dienst professionell, unparteilich, politisch neutral, effizient und flexibel gestaltet werden soll, trat im April 2002 in Kraft. Die Einrichtung, die in erster Linie für die Umsetzung zuständig ist, nämlich das Amt für den Öffentlichen Dienst, wurde im März 2002 geschaffen. Es nimmt die Einstellungen vor, organisiert die Ausbildung, kümmert sich um das Informationsmanagement und erarbeitet Entwürfe für sekundäre Rechtsvorschriften aus. Nach den ursprünglichen Plänen sollte das Amt in Zusammenarbeit mit anderen Ministerien noch vor Inkrafttreten des Gesetzes über den Öffentlichen Dienst die sekundären Rechtsvorschriften für dessen Umsetzung erarbeiten. Dies war jedoch nicht möglich, da sich die Gründung des Amtes dadurch verzögerte, dass sich die Regierung lange Zeit nicht auf einen Kandidaten für die Leitung des Amtes einigen konnte. Daher sind die sekundären Rechtsvorschriften noch nicht vollständig erlassen, was die Umsetzung des Gesetzes über den Öffentlichen Dienst behinderte. Bisher konnte erst die Hälfte der ursprünglich vorgesehenen 60 Mitarbeiter des Amtes angeworben werden. Damit das Amt für den Öffentlichen Dienst in der Lage ist, seiner Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Gesetzes über den Öffentlichen Dienst voll gerecht zu werden, muss hier Remedur geschaffen werden. Die Einstellung neuer Beamter war überhaupt verzögern worden, da die zuständigen Lenkungsausschüsse wegen rechtlicher Hindernisse nicht rechtzeitig eingesetzt werden konnten. Durch eine Novelle zum Gesetz über den Öffentlichen Dienst wurde die Lage jedoch entspannt. Die notwendigen Instrumentarien und Koordinationsmechanismen stehen aber noch aus, und vor allem sind sorgfältig ausgearbeitete Durchführungsregelungen für das neue Besoldungssystem erforderlich, um sicherzustellen, dass bei der Zumessung individuell gestalteter Bezüge zweckdienliche Kriterien und transparente Verfahren zum Tragen kommen. Auch muss die Aus- und Fortbildungstätigkeit im öffentlichen Dienst geordnet und ausgebaut werden. Positiv zu vermerken ist die Annahme eines Verhaltenskodex für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst. Das Gesetz über freien Informationszugang wurde weiter umgesetzt. Im Jahre 2001 gingen bei den einzelnen Ministerien insgesamt 8 101 Anträge ein. Obwohl die Sensibilität in der Bevölkerung gestiegen ist, scheint die einheitliche Behandlung von Dokumenten, die der Geheimhaltung unterliegen, bei den Verwaltungsbehörden immer noch Probleme aufzuwerfen. Die Regierung fuhr mit der Umsetzung der im Jahr 2000 gebilligten Ergebnisse eines Audits staatlicher Einrichtungen fort. U.a. wurden über 100 Ministerialabteilungen und fünf Finanzbehörden abgeschafft, und für weitere acht Organisationen wurden keine öffentlichen Mitteln mehr bereitgestellt. Die Pläne der Regierung, die Zahl der mit Aufgaben im Zusammenhang mit der Vorbereitung des EG-Beitritts betrauten Mitarbeiter aufzustocken, wurden im Großen und Ganzen planmäßig umgesetzt. Von den für 2002 vorgesehenen zusätzlichen 833 Mitarbeitern wurden bisher etwa 500 eingestellt. Im August 2002 beschloss die Regierung für 2003 eine weitere Aufstockung um etwa 700 Mitarbeiter. Nach den Wahlen wurden die repräsentativen Gremien gebildet. Es wurde mit dem Aufbau der Regionalverwaltungen und der Besetzung der Fachausschüsse begonnen. Dabei wurden jedoch Klagen laut, dieser Prozess werde überpolitisiert, mit der Gefahr, dass qualifizierte Mitarbeiter aus den bestehenden Regionalbüros abgezogen werden. Wie im Regelmäßigen Bericht des letzten Jahres angemerkt, erhielten die Regionen eine erste Reihe von Zuständigkeiten, zu denen die Personenstandsregister und die kulturellen Einrichtungen, der Bildungssektor und bestimmte soziale Dienstleistungen zählen. Der ehrgeizige Plan zielt darauf ab, die Übertragung von Befugnissen bis Anfang 2004 abzuschließen. Trotz der Änderungen im rechtlichen Umfeld, über die im letzten Jahr berichtet wurde, ging die Übertragung der Zuständigkeiten nicht so richtig Hand in Hand mit der steuerlichen Dezentralisierung, so dass die geplante effiziente und demokratische, nach allen Seiten hin abgesicherte Selbstverwaltung weder rechtzeitig noch reibungslos funktionieren konnte. © Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16 |
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