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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der Slowakei

Korruptionsbekämpfung

Erhebungen zufolge stellt die Korruption in der Slowakei weiterhin ein schwerwiegendes Problem dar.

Im letztjährigen Regelmäßigen Bericht erkannte die Kommission die Bemühungen der slowakischen Regierung im Bereich der Korruptionsbekämpfung an, wobei jedoch darauf hingewiesen wurde, dass wichtige Maßnahmen noch ausstehen und nicht weiter hinausgezögert werden sollten. Um das Korruptionsproblem anzupacken, wurden im Berichtszeitraum weitere Rechtsvorschriften erlassen und Einzelmaßnahmen ergriffen.

Die Umsetzung des Nationalen Programms zur Korruptionsbekämpfung machte weitere Fortschritte. Nach Angaben der Regierung wurden die 1 500 konkreten Maßnahmen zu drei Vierteln umgesetzt bzw. zumindest auf den guten Weg gebracht. Da viele der vorgeschlagenen Maßnahmen als zu wenig konkret kritisiert wurden, wurden in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien zahlreiche Aufgabenstellungen neu definiert. Bei der Koordinierung der Maßnahmen zwischen den beteiligten Ministerien und sonstigen Stellen traten jedoch immer noch Schwachpunkte zu Tage.

Weitere Fortschritte wurden bei der Steigerung der Transparenz im Bereich des öffentlichen Auftragswesens, der öffentlichen Unternehmen und der Parteienfinanzierung erzielt.

Im November 2001 verabschiedete das Parlament eine Novelle zum Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen, um das Bestechungswesen im Zusammenhang mit öffentlichen Mitteln weiter einzudämmen. Zusätzlich nahm die Regierung eine ,,Analyse der Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen und einen Vorschlag für systematische Maßnahmen zur Steigerung der Transparenz in diesem Bereich`` an.

Im Juli 2002 verabschiedete das Slowakische Parlament eine Novelle zum Gesetz über Unternehmen der öffentlichen Hand, das der Geschäftsführung strengere Auflagen macht. U.a. haben die Geschäftsführer ihre Vermögensverhältnisse offen zu legen; ihren Familienmitgliedern wurden die Beteiligung an Geschäften untersagt, die mit dem Unternehmen der öffentlichen Hand in irgendeiner Weise zusammenhängen.

Im März 2002 wurde das Amt für den Öffentlichen Dienst eingerichtet, das hauptsächlich für die Umsetzung des Gesetzes über den öffentlichen Dienst zuständig ist und bei der Korruptionsbekämpfung im öffentlichen Dienst eine wichtige Rolle spielt.

Was die Parteienfinanzierung angeht, beauftragte die Regierung den für Wirtschaftsfragen zuständigen Vizepremierminister damit, einen Reformvorschlag zu erstellen, der u.a. Maßnahmen für eine zweckdienlichen Regelung der Mitgliedsbeiträge, der steuerlichen Abschreibungen für Spender sowie der wirksamen Kontrolle der Parteienfinanzierung enthalten soll.

Bei der Umsetzung des Gesetzes über den freien Zugang zur Information wurden Fortschritte erzielt, was zu einer Erhöhung der Transparenz innerhalb der Verwaltung und zu einer Verstärkung des Kampfes gegen die Korruption führte (vgl. den obigen Abschnitt über die Exekutive).

Verhaltensmaßregeln für Richter, Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst und gewählte Vertreter der Selbstverwaltungsgremien wurden ebenfalls erlassen.

Die vorgenannten Maßnahmen, das Justizwesen zu reformieren, stellen einen weiteren Schritt zur Korruptionsbekämpfung dar.

Diese Maßnahmen müssen abermals verstärkt werden, um eine positive Durchschlagskraft zu gewährleisten.

Inzwischen wurden Pläne zur Schaffung des Amtes eines Sonderstaatsanwalts für Korruptionsbekämpfung und andere Formen der organisierten Kriminalität fallengelassen. Statt dessen soll die vorhandene Struktur der Staatsanwaltschaft im Hinblick auf die Korruptionsbekämpfung ausgebaut werden. Daher erstellte die Generalstaatsanwaltschaft einen Plan zur Neuordnung dieses Amtes, der ab Januar 2003 umgesetzt werden soll.

Im Regelmäßigen Bericht 2001 wurde der Fall des ehemaligen Abteilungsleiters des Amts für Europäische Integration angeschnitten, der für die Koordinierung der Phare- Fördermaßnahmen zuständig war. Die slowakische Polizei bestätigte inzwischen die Ermittlungsergebnisse des Obersten Rechnungshofs des Landes, denen zu Folge keine Beweise für Betrug oder Fehlleitung von Fördermitteln aufgetaucht sind. Die Regierung veröffentlichte einen Bericht, in dem Schwachpunkte und Unzulänglichkeiten bei der Verwaltung der Fördermittel für die Vorbereitung auf den Beitritt eingeräumt werden. Dieser Bericht beweist jedoch zugleich, dass Sensibilität und Handlungsbereitschaft der slowakischen Behörden für eine saubere Finanzverwaltung, der im Rahmen der Beitrittsvorbereitungen ein hoher Stellenwert zukommt, gewachsen sind. Dies findet beispielsweise beim neuen Zuschnitt der Zuständigkeiten, bei der Bemessung der Mittelausstattung sowie in neuen Verfahren seinen Niederschlag.

Es gibt Hinweise darauf, dass das Bewusstsein um die Korruptionsgefahr in der Bevölkerung wächst. Nach Regierungsangaben ging die Zahl derjenigen, die sich zur Zahlung von Bestechungsgeldern genötigt sahen, weiter zurück. Die Tendenz ist jedoch nicht in allen Bereichen des öffentlichen Lebens gleich ausgeprägt. Man hat das Gefühl, dass Korruption in der Slowakei noch immer weit verbreitet und die diesbezügliche Toleranzschwelle hoch ist. Am meisten betroffen scheinen die Bereiche Gesundheits- und Bildungswesen sowie Polizei und Justiz zu sein; in der Zoll- und Steuerverwaltung sind dagegen positive Tendenzen erkennbar. Niedrige Löhne, umständliche bürokratische Verfahren sowie fehlende interne Kontrollen tragen zusammen mit mangelhafter technischer Ausstattung zu einem die Korruption begünstigenden Klima bei. 2001 waren 51 Personen der Bestechung überführt worden (im Vergleich zu 197 im Jahre 2000).

Trotz umfassender Revision der Gesetzgebung stellt die organisierte Kriminalität immer noch ein besonderes Problem dar, und auf Grund des mangelhaften Funktionierens der Justiz sowie einer gewissen Instabilität der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist auch das Geschäftsklima von einer gewissen Rechtsunsicherheit geprägt, wozu der Mangel an Fachkompetenz und die vorherrschende Korruptionsmentalität ebenfalls beitragen. Konkursverfahren werden trotz der jüngst erfolgten Revision des Konkursrechts von der Geschäftswelt immer noch als besondere Schwachstelle im slowakischen Geschäftsleben angesehen. Effizientere Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung sind erforderlich, wenn die notwendige Verbesserung des Geschäftsumfelds konkrete Formen annehmen soll.

Bedauerlicherweise verwarf das Parlament im Mai 2002 die Gesetzesvorlage zur Regelung des Interessenkonflikts, bei der u.a. der Geltungsbereich der Rechtsvorschriften im Bereich des Interessenkonflikts auf weitere Amtspersonen wie Beamte, Richter und Staatsanwälte, Bezirksgouverneure und Regionalbehörden sowie die Vertreter der Gebietskörperschaften, die Abgeordneten und die Geschäftsführer der staatlichen Unternehmen einschließlich der Mitglieder des Nationalen Vermögensfonds ausgedehnt werden soll. Weitere Verbesserungen auf diesem wichtigen Gebiet einschließlich der Kontrolle der Vermögensanlage sind erforderlich, um die noch vorhandenen Defizite aufzuarbeiten.

Die Reform des Bürgerlichen Gesetzbuches vom Juni 2002 schuf die rechtlichen Voraussetzungen für die Ratifizierung des Zivilrechtsübereinkommens des Europarats über Korruption. Die Slowakei ist Mitglied des Europarats-Übereinkommens über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung der Gewinne aus Straftaten sowie der OECD-Konvention zur Bekämpfung der Bestechung von Amtsträgern im Internationalen Geschäftsverkehr. Die Slowakei hat das Zivilrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption bereits unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Die Slowakei nimmt weiterhin aktiv teil an der Überwachung der Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen durch die OECD-Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Bestechung von Amtsträgern im internationalen Geschäftsverkehr und beteiligt sich im Rahmen des Europarates erfolgreich an der Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) (vgl. Kapitel 24 - Kooperation im Bereich Justiz und Inneres).

Im September 2000 fand ein Dienstbesuch der GRECO-Sachverständigen in der Slowakei statt. Eine Reihe von Empfehlungen dieser Sachverständigen wurden inzwischen umgesetzt bzw. sollen in nächster Zeit umgesetzt werden, insbesondere im Bereich der Justizreform, des Systems der Lizenzerteilung, der Ermittlungsverfahren, der Sensibilisierung der Bevölkerung und der Massenmedien für die Korruptionsgefahren sowie der Erweiterung der Befugnisse des Obersten Rechnungshofes. Die Slowakei wirdstark ermutigt, diesen Empfehlungen weiterhin Folge zu leisten.

© Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16
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