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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der Slowakei

1.2. Menschenrechte und Minderheitenschutz

In der Slowakei werden die Menschenrechte und Grundfreiheiten weiterhin geachtet. So lautet die Schlussfolgerung des Regelmäßigen Berichts 1999 und der darauf folgenden Regelmäßigen Berichten. Diese Entwicklung hat sich im letzten Jahr bestätigt. Im folgenden Abschnitt kommen wir auf die wichtigsten Entwicklungen seit dem letzten regelmäßigen Bericht zu sprechen.

Die Slowakei hat die meisten der grundlegenden internationalen Übereinkommen zur Gewährleistung der Menschenrechte bereits ratifiziert (s. Anhang). Im Juli unterzeichnete sie das Zusatzprotokoll Nr. 13 zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die bedingungslose Abschaffung der Todesstrafe. Allerdings steht die Ratifizierung der revidierten Europäischen Sozialcharta noch aus.

Wie bereits berichtet, has die Slowakei das Zusatzprotokoll Nr. 12 zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Es verbietet Diskriminierungen aus jedwedem Grund. Die slowakische Verfassung enthält ein allgemeines Diskriminierungsverbot. Spezielle Rechtsvorschriften für das Verbot der Diskriminierung, mit denen der Besitzstand an EG- Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung umzusetzen sein wird, müssen jedoch noch verabschiedet werden. Im Juni 2002 lehnte das Parlament zwei einschlägige Gesetzesentwürfe ab (vgl. Kapitel 13 - Sozialpolitik und Beschäftigung).

Im Dezember 2001 billigte das Parlament das Gesetz über den Bürgerbeauftragten und wählte im März 2002 den ersten Amtsträger, einen Kandidaten der Opposition. Auf Grund dieses Gesetzes soll der Bürgerbeauftragte den Grundrechten und Grundfreiheiten in den Fällen zur Achtung verhelfen, in denen Behörden der öffentlichen Verwaltung gegen die geltende Rechtsordnung verstoßen bzw. die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit missachtet haben. Die Mittelausstattung des Amtes des Bürgerbeauftragten beläuft sich auf 0,6 Millionen Euro, die personelle Ausstattung umfasst 30 Personen. Das Amt befindet sich noch in der Aufbauphase, und auch die Mitarbeiter sind noch nicht eingestellt, so dass es noch nicht voll funktionsfähig ist.

Bürgerliche und politische Rechte

Zusätzliche Schritte sind unternommen worden, um den Schutz der bürgerlichen und politischen Rechte zu verbessern; einige Themenbereiche sind aber immer noch mit Problemen behaftet.

Fälle von erniedrigender Behandlung durch die Polizei werden immer noch registriert. Angehörige der Roma-Minderheit laufen besonders stark Gefahr, Opfer einer solchen Behandlung zu werden. Verschiedentlich wurde berichtet, dass Polizeibeamte Druck ausgeübt haben, um die Opfer davon abzuhalten, wegen polizeilicher Übergriffe Anzeige zu erstatten. Das Innenministerium bemüht sich weiterhin, Abhilfe zu schaffen. Eine neue interneAnordnung soll dazu dienen, die Kontrollen im Hinblick auf die Verhinderung bzw. Offenlegung vermeintlichen Fehlverhaltens von Polizeibeamten zu verschärfen. Im Februar 2002 erließ das Innenministerium einen neuen Verhaltenskodex für die Polizei. Es sind aber weitere einschlägige Maßnahmen notwendig, das Problem polizeilichen Fehlverhaltens in den Griff zu bekommen, wozu auch die Polizeiausbildung und die Verstärkung der Präventivmaßnahmen gehören.

Innerhalb des Amtes zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität wurde im Juni 2002 ein Sonderdezernat für den Kampf gegen den Menschenhandel und die sexuelle Ausbeutung eingerichtet, wodurch die im letztjährigen Bericht erwähnte besondere Abteilung aufgewertet wurde. In das reformierte Strafgesetzbuch wurde der Tatbestand des Menschenhandels aufgenommen. Die Slowakei ist nämlich in zunehmendem Maße zu einem Ursprungs-, Transit- und Bestimmungsland für den Frauen- und Kinderhandel geworden.

Es gibt Hinweise darauf, dass die Untersuchungshaft in bestimmten Einzelfällen zu lange dauert. Auch wurden Klagen wegen exzessiver Gewaltanwendung durch die Polizei gegenüber Menschen laut, die sich in Polizeigewahrsam befanden.

Die Haftbedingungen in den Gefängnissen entsprechen im Allgemeinen den internationalen Standards, aber es wurde auch in einigen Fällen von überfüllten Gefängnisse berichtet.

Was den kostenlosen Rechtsbeistand angeht, hieß es, die plädierenden Pflichtanwälte in den Strafprozessen verteidigten die Angeklagten häufig nicht in angemessener Weise, da sie nur sehr geringe Vergütungen erhielten, die zudem häufig nicht einmal zügig angewiesen würden.

Auf dem Gebiet des Asylrechts verabschiedete das Parlament im Juni 2002 ein neues Asylgesetz, mit dem u.a. die seit langem erwartete unabhängige zweite Instanz im Asylverfahren eingerichtet wird.

Im März 2002 nahm die Regierung einen zweiten Aktionsplan zur Vorbeugung gegen alle Formen von Diskriminierung, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und sonstiger Intoleranz an. Schwerpunkte waren u. a. Schulungsmaßnahmen für bestimmte Berufsgruppen (Polizisten, Richter, Staatsanwälte, Soldaten und Beamte), Maßnahmen auf dem Bildungssektor und die Aufstockung der für den Kampf gegen Rassismus und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Einrichtungen und den NRO auf dem Gebiet der Diskriminierungsprävention sowie die Erarbeitung von Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Diskriminierung zuständigen staatlichen Behörden. Das slowakische Strafgesetzbuch stellt eine Reihe von Tatbeständen mit rassistischem Hintergrund unter Strafe. Dennoch wird weiterhin von rassistischen Übergriffen berichtet, insbesondere auf Angehörige der Roma-Minderheit. Hinzu kommt, dass behördliches Einschreiten in einer Reihe von Fällen dadurch verhindert wurde, dass das Parlament, wie bereits erwähnt, die Verschärfung des einschlägigen Gesetzes nicht billigte. In einigen Fällen wurde berichtet, die Polizei habe Roma-Angehörige gezwungen, davon Abstand zu nehmen, Anzeige zu erstatten.

Was die freie Meinungsäußerung angeht, unterlag ein parlamentarischer Antrag, die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs zu streichen, die die Diffamierung des Staatspräsidenten, der Regierung und des Verfassungsgerichts unter Strafe stellen, im November 2001 nur knapp. Im Januar 2002 hob das Verfassungsgericht diese Bestimmungen jedoch mit der Begründung zeitweilig auf, sie gefährdeten die Meinungsfreiheit, und ordnete eine weitere Prüfung der Auffassung der Abgeordneten an, die die einschlägigen Paragraphen als verfassungswidrig bezeichnen. Diese Bestimmungen sind daher vorläufig außer Kraft gesetzt worden.

Die freie Religionsausübung ist in der slowakischen Verfassung verankert; es wurden diesbezüglich keine Probleme gemeldet. Einige Religionsgemeinschaften klagen jedoch darüber, dass sie keine öffentlichen Mittel erhalten, da sie offiziell nicht anerkannt sind. Für die Zulassung von Religionsgemeinschaften sind mindestens 20 000 Unterschriften Gebietsansässiger für das betreffende Glaubensbekenntnis erforderlich.


Unterabschnitte

© Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16
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