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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der Slowakei

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

In diesem Bereich wurden zwar Fortschritte verzeichnet, aber eine Reihe von Fragenbedürfen weiterhin Beachtung.

Anscheinend wurden in diesem Jahr für die Umsetzung des Grundsatzpapiers zur Chancengleichheit von Männern und Frauen, über die wir im letzten Jahr berichtet haben, keine Mittel bereitgestellt. Die NRO behaupten, dieses Grundsatzpapier sei lediglich Augenwischerei. Trotz der positiven Akzente, die durch das neue Arbeitsgesetzbuch gesetzt wurden, über das im letzten Jahr berichtet wurde, wird aus mehreren Quellen berichtet, dass Frauen häufig noch benachteiligt werden, und dass bezüglich Arbeitsbedingungen, Entlohnung, Berufsausbildung und berufliche Aufstiegsmöglichkeiten keine Chancengleichheit für sie besteht (vgl. Kapitel 13 - Sozialpolitik und Beschäftigung).

Im letzten Parlament waren von 150 Abgeordneten 19 weiblichen Geschlechts. Lediglich zwei der zwanzig Mitglieder der Regierung waren Frauen. Bei den Wahlen im September 2002 wurden 22 Frauen in das slowakische Parlament gewählt.

Das im letzten Jahr erwähnte beratende Gremium für die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes ist nunmehr einsatzbereit und arbeitet u. a. den Nationalen Kinderaktionsplan und damit zusammenhängende Rechtsvorschriften aus.

Im November 2001 trat die Slowakei dem Fakultativen Protokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes bezüglich des Kinderhandels, der Kinderprostitution und der Kinderpornographie bei.

Der Integrationsstand der einkommensschwachen Bevölkerungsgruppen und Behinderten gibt weiterhin zu Sorge Anlass. Das Nationale Programm zur Entwicklung der Lebensbedingungen für behinderte Mitbürger aus dem Jahr 2001 wurde allmählich umgesetzt. Es wurde erreicht, dass die neuen öffentlichen Gebäude behindertenfreundlich gestaltet werden. In den Bereichen Beschäftigung, soziale Sicherheit und Bildung verbesserte sich die Rechtslage. Berichten zu Folge sollen einkommensschwache Bevölkerungsgruppen und Behinderte jedoch beim Zugang zu höherer Bildung, Beschäftigung und staatlichen Sozialeinrichtungen immer noch diskriminiert werden.

Die Lebensbedingungen der Insassen psychiatrischer Einrichtungen sindbedenklich. Diese Einrichtungen sind überbelegt, weisen Mängel bei den sanitären Einrichtungen und der ärztlichen Versorgung auf und sind chronisch unterbesetzt. Es muss sichergestellt werden, dass sämtliche Einrichtungen für psychisch Kranke ein Leben in Würde gestatten, und es muss dafür gesorgt werden, dass Pflegebedürftigen erniedrigende Behandlung erspart bleibt.

Die Einbindung der Gewerkschaften in den sozialen Dialog war zufriedenstellend. Die einschlägigen Rechtsvorschriften konnten jedoch noch nicht in allen Fällen optimal umgesetzt werden.

Die revidierte Europäische Sozialcharta wurde vom Parlament immer noch nicht ratifiziert. Die Slowakei hat noch keine Schritte unternommen, in das Zusatzprotokoll über die Einrichtung eines Systems kollektiver Klagen aufgenommen zu werden.

© Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16
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