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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der Slowakei

Minderheitenrechte und Minderheitenschutz

Mit Ausnahme der ethnischen Gruppe der Roma sind alle anerkannten Minderheiten der Slowakei (zusammen mehr als zehn) vergleichsweise gut in die slowakische Gesellschaft integriert. Beträchtliche weitere Schritte wurden unternommen, die Strategie zur Lösung der Probleme der Roma-Minderheit im Hinblick auf die Überwindung der schwierigen Lage dieser Minderheit umzusetzen.

Im Mai 2001 fand eine neue Volkszählung statt, deren Ergebnisse Ende des Jahres veröffentlicht wurden. Aufgrund von Selbstbezeichnungen ergab sich folgende Bevölkerungsverteilung: 520 528 Ungarn (9,7 %), 89 920 (1,7 %) Roma, 44 620 (0,8 %) Tschechen, 24 201 (0,45 %) Ruthenen und 10 814 (0,20 %) Ukrainer. Nach Schätzungen sind jedoch bis zu 10 % der Gesamtbevölkerung Roma.

Der Grundlagenvertrag mit Ungarn wurde weiter umgesetzt. Die im letzten Jahresbericht erwähnte Einrichtung einer Fakultät für die Ausbildung ungarischsprachiger Lehrer an der Universität Nitra steht noch aus, da die Selbstverwaltungsgremien dieser Universität hierzu noch keinen Beschluss gefasst haben.

Trotz fortgesetzter Bemühungen auf allen Gebieten ist die Lage der Roma-Minderheit immer noch schwierig.

Das Amt des Regierungsbevollmächtigten für Roma-Fragen wurde gestärkt, so dass es wirkungsvoller als in den Vorjahren tätig werden kann. In der Ostslowakei, wo die große Mehrheit der Roma lebt, wurde im Oktober 2001 ein Regionalbüro eröffnet, ein positiv zu bewertender Schritt. Der im vergangenen Jahr berufene Regierungsbevollmächtigte verbesserte die Kommunikation mit den Roma-Angehörigen, der Öffentlichkeit und den Medien erheblich, u. a. durch die Einrichtung eines informellen Beratenden Ausschusses, in dem die Vertreter der Roma-Minderheit und der bürgerlichen Gesellschaftsgruppen zahlreich vertreten sind. In Zusammenarbeit mit anderen Institutionen begann dieses Amt damit, die Roma-Sprache in Schriftform zu fassen.

Als nachfassende Maßnahme zu den beiden Phasen der Strategie zur Lösung der Roma- Probleme arbeitete das Amt ,,prioritäre Aufgabenstellungen zur Lösung der Roma-Fragen für das Jahr 2002`` aus, die von der Regierung im April 2002 gebilligt wurden. Dabei geht es um Bildung und Ausbildung, Wohnungsbauförderung, verbesserte technische Infrastrukturen, Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Meinungsbildung, ein sozio- kulturelles Roma-Zentrum und die soziologische Erforschung der Romakultur. Ein ,umfassendes Entwicklungsprogramm für die Siedlungsstrukturen der Roma`` mit einem ehrgeizigen Aktionsprogramm, das die Bereiche Infrastruktur, Bildung und Ausbildung, Unternehmensförderung und Sozialarbeit umfasst, ist ebenfalls Teil dieser neuen Strategie. Hinzu kommt ein Pilotprogramm für den Personaleinsatz im sozialen Bereich, mit dem die Stelle eines speziell ausgebildeten Sozialarbeiters in den Städten und Gemeinden verankert werden soll.

Das Gesetz über die öffentlichen Dienstleitungen wurde im Juni 2002 abgeändert; es sieht künftig die Beschäftigung von Hilfslehrern und eine schulvorbereitende Erziehung im Rahmen der Regelschule vor. Bei der Förderung der schulischen Integration der Roma-Kinder kommt solchen Maßnahmen eine hohe Bedeutung zu.

Ende letzten Jahres wurde ein interministerieller Ausschuss für Roma-Fragen eingerichtet, mit dem auf eine bessere Zielführung und Koordinierung der Tätigkeit in den einzelnen Bereichen hingearbeitet werden soll, um den Mitteleinsatz zu optimieren und die Koordinierungsfunktion des Regierungsbevollmächtigten zu stärken. Es handelt sich jedoch nur um einen beratenden Ausschuss, der keine Entscheidungsbefugnis besitzt und bisher auch nur wenige Male zusammengetreten ist.

Die Koordinierung zwischen den für Roma-Fragen zuständigen Stellen und Ministerien, die teilweise unterbesetzt sind, ist weiterhin unzulänglich. Koordinierungsprobleme zwischen den Ministerien behindern insbesondere die ordnungsgemäße Umsetzung der Strategie zur Lösung der Probleme der Roma-Minderheit. Da die Städte und Gemeinden sowie die selbstverwalteten Regionen auf der Grundlage der letztjährigen Reform der öffentlichen Verwaltung in Bereichen wie Regionalentwicklung, Bildung und Sozialschutz neue Zuständigkeiten erhielten (vgl. oben den Abschnitt über die Exekutive), verlagert sich die Umsetzung zunehmend auf diese Ebene. Dabei zeigt sich, dass die diskriminierende Haltung der Gebietskörperschaften gegenüber den Roma eine ordnungsgemäße Umsetzung der Vorhaben in einer Reihe von Fällen sehr schwierig gestaltet, wobei die Ausgrenzung der Roma-Minderheit in einigen Gegenden des Landes noch fortgeschrieben und vertieft wird. Andererseits haben jedoch eine Reihe von Städten und Gemeinden lokale Initiativen ergriffen, um die Lebensbedingungen durch praktische Maßnahmen vor Ort zu verbessern, z.B. bei den Wohnverhältnissen.

Insgesamt wird die Roma-Minderheit trotz positiv zu bewertender neuer Maßnahmen in sozialer Hinsicht immer noch mehrheitlich ungleich behandelt und sehen sich in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Strafgerichtsbarkeit und beim Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen immer noch einer weit verbreiteten Diskriminierung ausgesetzt. Die Kluft zwischen den politischen Ankündigungen und der Praxis hat sich, wie im letzten Jahr angemerkt, nicht verringert. Verstärkte weitere Bemühungen sind erforderlich, um die Lage zu verbessern.

Insbesondere in den hauptsächlich im Ostteil der Slowakei anzutreffenden ,,Siedlungen`` sind die Wohnverhältnisse weiterhinbesorgniserregend. Die so wichtige Grundversorgung mit Wasser und Strom usw. fehlt häufig, und die weitgehend ungelöste Frage des Eigentums an Grund und Boden hält die Städte und Gemeinden davon ab, die Probleme tatkräftig in Angriff zu nehmen. An ausgewählten Standorten sind jedoch entweder mit Hilfe ausländischer Spender oder auf der Grundlage funktionierender Partnerschaften zwischen Städten und Gemeinden und den NRO Lösungen zu Stande gekommen.

Der Zugang zu öffentlichen und sozialen Dienstleistungen hat sich leicht verbessert. Von den NRO veranstaltete Ausbildungslehrgänge haben die Roma in die Lage versetzt, staatliche und andere öffentliche Einrichtungen zu besuchen. Die Bezirksarbeitsämter bieten den Roma jedoch nicht immer zweckdienliche Dienstleistungen an, und im täglichen Umgang mit den unteren staatlichen Verwaltungsebenen ist Diskriminierung noch stets üblich. Die Gesundheitsversorgung bleibt ein besonderes schwerwiegendes Problem. Konkrete Fortschritte gab es bezüglich der Lage der Roma-Berater in der öffentlichen Verwaltung. Die Zahl der ausgebildeten Roma-Berater in der Slowakei ist jedoch gering: Bei den Regionalbüros und den Bezirksbüros sind jeweils zwei Berater tätig. Rechtlich ist ihre Stellung noch nicht abgesichert, und die Regierung hat auch noch keine Mittel für diese Politik zur Verfügung gestellt, die sich noch im Planungsstadium befindet.

Vor allem an den weiterführenden Schulen sind junge Roma-Angehörige immer noch zu wenig vertreten. In den Schulen für lernbehinderte Kinder ist der Anteil der Roma-Kinder jedoch überproportional. Zahlreichende wohlmeinende Initiativen wie schulvorbereitende Vorbereitungsklassen bzw. der Einsatz von Hilfslehrern für Roma befinden sich immer noch in der Versuchsphase, haben aber bereits vielversprechende Ergebnisse gezeitigt. Diese Initiativen müssen staatlicherseits besser gefördert werden, auch mit finanziellen Zuweisungen; sie dürfen nicht mehr so stark von der Unterstützung durch ausländische Spender abhängig sein.

Wie bereits erwähnt laufen Angehörige der Roma-Minderheit besonders Gefahr, Opfer rassistischer Gewalt zu werden, insbesondere durch ,,Skinheads``. Im Jahr 2001 verzeichneten die Polizeistellen 40 Straftaten mit rassistischem Hintergrund, wobei die Roma die größte Zahl an Opfern zu verzeichnen hatten. Das Innenministerium richtete einen Ausschuss für die Zusammenarbeit mit den NRO bei der Untersuchung von Übergriffen mit rassistischem Hintergrund ein.

Die finanziellen Zuweisungen aus dem Staatshaushalt sind ständig gestiegen, bleiben aber begrenzt, so dass es immer noch schwierig ist, gute politische Ansätze in nachhaltige Projekte umzumünzen. Der Haushalt des Regierungsbevollmächtigten wurde immerhin auf rund 1,2 Millionen Euro verdoppelt. Dies stellt zwar eine positive Entwicklung dar, ist aber immer noch unzureichend.

Eine verstärkte Umsetzung der Strategie zur Lösung der Roma-Probleme, die auch eine zweckentsprechende Mittelausstattung auf nationaler und lokaler Ebene und die Schulung aller Beteiligten einschließt, ist daher dringend geboten. Die Tatsache, dass ein schulvorbereitendes Unterrichtsangebot und eine Lehrerausbildung, die den Pädagogen das Rüstzeug an die Hand gibt, den spezifischen Bedürfnissen der Roma-Kinder gerecht zu werden, häufig fehlen, gepaart mit schlechten Wohnverhältnisse und einer hohen Roma-Arbeitslosigkeit, ist in erheblichem Maße dafür mitverantwortlich, dass sich die bestehende soziale Ausgrenzung der Roma-Minderheit weiter vertieft. Die genannten Probleme müssen daher auch künftig vorrangig angegangen werden. Die Zahl gut ausgebildeter Berater für Roma-Fragen bei den lokalen Behörden und die Zahl der Sozialarbeiter auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung sollte erhöht werden; ergänzend hierzu sind die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und entsprechende Finanzmittel bereitzustellen. Die Verabschiedung einer umfassenden Gesetzgebung zur Bekämpfung der Diskriminierung würde einen weiteren wichtigen Schritt in die richtige Richtung darstellen.

Konkrete Daten zur tatsächlichen Anwendung des Gesetzes über den Gebrauch von Minderheitensprachen im Amtsverkehr sind immer noch in nur begrenztem Umfang verfügbar. Der in den Berichten der beiden Vorjahre geschilderte Eindruck ist nicht gewichen, dass die nationalen Minderheiten in vielen Gegenden des Landes ihre gesetzlich garantierten Rechte aus Unkenntnis nicht in Anspruch nehmen.

Wie in früheren Jahren festgestellt wurde, gehört die Slowakische Republik dem Rahmenübereinkommen des Europarates über den Schutz der nationalen Minderheiten an. Im November 2001 zog das Ministerkomitee des Europarates den Schluss[*], dass die Slowakei beträchtliche Anstrengungen unternommen hat, ihre nationalen Minderheiten und deren Kulturen zu fördern, und dass in den letzten Jahren in den Beziehungen zwischen den Völkerschaften, insbesondere zwischen der ungarischen Minderheit und anderen Bevölkerungsgruppen der Slowakei, Verbesserungen erzielt wurden. Dem Ministerkomitee zu Folge müssen bestimmte rechtliche Garantien im Zusammenhang mit bestimmten Artikeln des Rahmenübereinkommens noch ausgebaut werden. In vielen Bereichen, in denen die rechtlichen Garantien zufriedenstellend sind, sind aber noch weitere Anstrengungen zu Gunsten einer vollen Umsetzung erforderlich. Trotz der Bemühungen der Regierung gibt es in Bezug auf die Roma noch Probleme bei der Umsetzung des Rahmenübereinkommens, insbesondere, was die Diskriminierung von Roma-Angehörigen auf verschiedenen Gebieten und ihre Behandlung durch Teile der Strafverfolgungsbehörden angeht; ferner muss etwas getan werden, das extrem starke sozio-ökonomische Gefälle zwischen einem Teil der Roma-Bevölkerung und der Bevölkerungsmehrheit zu vermindern.

© Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16
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