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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der Slowakei

1.3. Allgemeine Bewertung

[*] Während in der Stellungnahme von 1997 und im Regelmäßigen Bericht 1998 die Schlussfolgerung gezogen wurde, dass die Slowakei die politischen Kriterien nicht erfüllt, enthielt der Regelmäßige Bericht 1999 diesbezüglich erstmals eine positive Bewertung. Seither hat das Land beträchtliche Fortschritte gemacht und die Stabilität seiner Institutionen weiter gefestigt und vertieft, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie den Schutz der Menschen- und Minderheitenrechte sicherstellen. Dies hat sich auch im vergangenen Jahr bestätigt. Die Slowakei erfüllt auch weiterhin die Kriterien von Kopenhagen.

Hinsichtlich Struktur und Arbeitsweise der Verwaltung wurden Fortschritte erzielt, insbesondere durch die Schaffung eines Amtes für den öffentlichen Dienst, und durch den Aufbau dezentraler Regionalverwaltungen. Bei der Umsetzung des Gesetzes über den öffentlichen Dienst sind Verzögerungen aufgetreten. Nachteilig auf das ordnungsgemäße Funktionieren der Selbstverwaltung könnte sich auswirken, dass die Übertragung von Zuständigkeiten von der zentralstaatlichen auf die regionale Ebene nicht mit einer Dezentralisierung im Steuerbereich einhergeht.

Zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz wurden weitere wichtige Schritte unternommen. Vor allem wurden weitere grundlegende Rechtsvorschriften angenommen und ein Richterrat geschaffen. Die neuen Rechtsvorschriften und Institutionen sollten in vollem Umfang genutzt werden, um die Unparteilichkeit der Amtsausübung und die politische Neutralität der Justiz zu gewährleisten.

Obwohl bei der Korruptionsbekämpfung insbesondere durch die weitere Umsetzung der diesbezüglichen Aktionspläne und die Ausarbeitung von Verhaltenskodexen für den öffentlichen Dienst einige Fortschritte erzielt wurden, gibt die Korruption weiterhin Anlass zu ernsthafter Besorgnis. Die Anstrengungen in diesem Bereich müssen fortgesetzt werden.

Die Menschenrechte und die Grundfreiheiten werden in der Slowakei weiterhin geachtet

Insbesondere wurden die Rechtsvorschriften und die Verwaltungsstrukturen zur Bekämpfung des Menschenhandels ausgebaut. Es wurde ein neues Asylgesetz verabschiedet, das u.a. die Einrichtung eines als zweite Instanz im Asylverfahren fungierenden unabhängigen Organs vorsieht.

Beträchtliche Anstrengungen wurden unternommen, um die Konzepte für den Schutz der Minderheitenrechte weiterzuentwickeln und in die Praxis umzusetzen. Dabei wurden insbesondere die Tätigkeit des Regierungsbevollmächtigten für Roma-Fragen gestärkt, die diesbezügliche Strategie intensiviert und die Finanzmittel aufgestockt. Diese Anstrengungen müssen mit Vorrang fortgesetzt und verstärkt werden, um die Diskriminierung der Roma-Minderheit wirksam zu bekämpfen und ihre Lebensbedingungen zu verbessern. Die Verabschiedung einer umfassenden Antidiskriminierungsgesetzgebung wäre in diesem Zusammenhang ein wichtiger zu begrüßender Schritt.

© Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16
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