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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der Slowakei

2.1. Einleitung

In ihrer Stellungnahme von 1997 zum Antrag der Slowakei auf Beitritt zur Europäischen Union kam die Kommission zu folgendem Schluss:

,,Die Slowakei hat die meisten der zum Aufbau einer Marktwirtschaft nötigen Reformen eingeführt``; sie ,,dürfte imstande sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Europäischen Union mittelfristig standzuhalten, doch würde dies eine transparentere und stärker marktorientierte Politik erfordern``.

In ihrem Regelmäßigen Bericht 2001 stellte die Kommission Folgendes fest:

,,Die Slowakei hat eine funktionierende Marktwirtschaft. Das Land dürfte mittelfristig in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten, vorausgesetzt, die Slowakei unternimmt weitere bedeutende Anstrengungen bei der mittelfristigen Haushaltskonsolidierung und bei der Entwicklung und anschließenden Umsetzung des angekündigten Strukturreformprogramms``.

Bei der Prüfung der wirtschaftlichen Entwicklung in der Slowakei seit Veröffentlichung der Stellungnahme ließ sich die Kommission von den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 1993 in Kopenhagen leiten, wonach die Mitgliedschaft in der Union Folgendes voraussetzt:

  • eine funktionierende Marktwirtschaft,
  • die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.
In der nachstehenden Analyse folgte die Kommission der gleichen Methode wie bei ihrer Stellungnahme und den Regelmäßigen Berichten der Vorjahre. Bei der Analyse im diesjährigen Regelmäßigen Bericht wird eine Bestandsaufnahme der Entwicklungen seit Abfassung der Stellungnahme durchgeführt.
© Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16
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